"...aber in einem Punkt liegst du total daneben. Es war eine Ad-hoc Meldung die den Kurs beeinflusst, damit war eine umgehende Veröffentlichung zwingend erforderlich. Da die Meldung sogar von der Bafin kam, war die Vorabinfo an die Bafin ja quasi schon gegeben. K+S musste die Meldung mit erhalt veröffentlichen. Die hatten gar nicht die Möglichkeit bis Abends zu warten. ..."
Oha, da muss einiges korrigiert werden, Hapsch.
1.) KVBLER hat behauptet, die Meldung wurde von der BaFin nach 18:00 UHR - nach Büroschluss der BaFin (Beamte) - veröffentlicht. Das ist de facto falsch. Die BaFin hat keine Meldung herausgegeben. Wenn Sie eine andere Information haben, bitte mit Quellenangabe belegen.
2.) Ist es unstrittig, dass derartige Maßnahmen zwingend als Ad-hoc seitens K+S zu verbreiten sind - w/Kursrelevanz
3.) KVBLER hat sich über den Zeitpunkt - nach 18:00 Uhr verwundert gezeigt. Für den Zeitpunkt ist nicht die BaFin, sondern ausschl. die Gesellschaft, hier K+S verantwortlich. Der Gesetzgeber hat sich dem Terminus "so schnell wie mögliche" bedient, d.h. ohne schuldhaftes Verzögern. Das bedeutet nicht innerhalb von wenigen Minuten. Schließlich muss K+S eine Reaktion- und Prüfungszeit, sprich relevante Verifizierung eingeräumt werden. Daraus irgend eine Verschwörung zu konstruieren ist schon mehr als grenzwertig.
4.) Habe ich auch nicht unterstellt, dass K+S bis zum Abend gewartet hat, sondern darauf verwiesen, dass das Zeitfenster von K+S vorgegeben wurde (s.Pkt. 3) In diesem Zusammenhang habe ich darauf verwiesen, dass es nicht ungewöhnlich ist, derartige Meldungen nach 18:00 Uhr durch das Unternehmen zu veröffentlichen. (s. auch hier Pkt.3).
5.) Und jetzt bitte nicht den Umkehrschluss konstruieren, so schnell wie möglich (ohne schuldhaftes verzögern) kann mehrere Tage umfassen, dass wäre schlicht polemisch.
6.) Wundere ich mich über die Bewertung von bugs1, er sollte doch eigentlich die Zusammenhänge kennen?! |