"Steuerfreie" Dividenden gibt es nur dann, wenn die Ausschüttung von sogenannten Kapitaleinlagereserven kommt. Gibt es von Schweizer Unternehmen seit 2011, wobei z.B. die größten Werte Nestle, Novartis und Roche keine solche Einlagereserven haben.
Bekannteste Beispiele mit der Praxis sind Swiss Re, Zurich, UBS - überhaupt die beiden Banken aufgrund von Kapitalerhöhungen infolge der Finanzkrise. Je höher die Reserven, desto längere Zeit die "steuerfreie" Ausschüttung (die Dauer hängt natürlich auch von der jährlichen Höhe der Ausschüttung ab). So ist z.B. bei Swiss Re die Reserve mittlerweile aufgebraucht und es wird normal besteuert, bei den beiden Banken reichen die Reserven voraussichtlich noch einige Jahre.
Aber wirklich steuerfrei ist es natürlich nicht, da sich bei Verkauf der Aktien der Einstandspreis ändert, die Steuerleistung als nur aufschiebende Wirkung hat, was die heimische KESt betrifft. Von einer Steuerzahlung an die Schweiz ist man jedoch somit befreit, nicht aber was den heimischen Fiskus betrifft.
Der Kurszuwachs von 10 % hat wenig Relevanz, da ja wesentlich ist, wie sich die Beteiligungen entwickelt haben. Und da sind wir wieder beim entscheidenden NAV, der für BBB die wichtigste Bewertungskennzahl ist. Je höher der Abschlag zum Net Asset Value, desto günstiger ist eine Beteiligungsgesellschaft.
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