Record-Tag
Der Record-Tag (record day) bezieht sich auf das Recht, Stimmrechte auf einer Hauptversammlung auszuüben. Bisher verlangten die Satzungen der börsennotierten Unternehmen eine Hinterlegung der Aktien. Das ist jetzt nicht mehr notwendig, stattdessen wird auf den 21. Tag vor der Hauptversammlung abgestellt. Wer an diesem Tag im Besitz der Aktien war und dies dem Unternehmen spätestens am 7. Tag vor der Hauptversammlung mitteilt, kann auch das Stimmrecht ausüben. Dies ist unabhängig davon, ob die Aktien nach dem Record-Tag verkauft werden. Mit dieser Regelung soll vor allem ausländischen Investoren die Stimmrechtsausübung erleichtert werden |