VW Abgasskandal Verjährung endet nicht zwingend 2019 Die Verjährung von Schadenersatzansprüchen im VW-Abgasskandal endet nach einem Urteil des Langerichts Trier nicht zwingend 2019. ,,Eine problematische und ungeklärte Rechtslage" könne den Verjährungsbeginn hinausschieben, urteilten die Richter nach Mitteilung des Gerichts vom Mittwoch. Die dreijährige Verjährungsfrist beginne erst, ,,wenn eine zutreffende Einschätzung der Rechtslage" möglich sei. Bei den Fällen der Dieselabgasmanipulation im Zusammenhang mit dem Motor des Typs EA 189 fehle es bis heute an einer höchstrichterlichen Entscheidung (AZ: 5 O 417/18). Im vorliegenden Fall hatte das Gericht der Klage einer VW-Kundin stattgegeben und den Autobauer grundsätzlich zur Rückzahlung des Kaufpreises eines VW- Golfs verurteilt. VW habe der Klägerin vorsätzlich und unter Vorspiegelung falscher Tatsachen einen Schaden zugefügt. Die Frau hatte das Auto im Februar 2014 erworben und im Februar 2019 Klage eingereicht.
Quelle Stuttgarter Zeitung Wirtschaft Seite 9 Nr.235 |