Besser man hat ein Minimalziel,eine Erwartung und ein Maximalziel. Damit sind wir schon mal besser und auch realistischer als das Management,welche sich kein Minimalziel ( im Sinne der Aktionäre ) gesetzt hatte,und Klagen gg.die Gläubiger und die CPU gescheut hat. Die restlichen wichtigsten Versagenspunkte brauche ich nicht zu wiederholen.Geht von A.wie Aktienzusammenlegung,B wie Börsengängen I wie Information,K wie Kapitalerhöhung,bis X wie Xetra -Handel. Also,erstmal muss das Geld zusammenkommen.Im idealen Falle reicht es für alle Punkte und es ist Luft für Anwaltsstunden,die es braucht um das sicherlich nicht leichte oder durchschnittliche Konstrukt Steinhoff bis ins letzte Essgefach zu durchleuchten und zu verstehen.Das dies eine absolute Mammutaufgabe ist,ist m.E.das Besondere daran. Natürlich wäre das WHOA Verfahren wünschenswert und vermutlich zielführend für die Gesellschaft als GANZES.Wenn aber das Gericht,und diese Gefahr ist da und auch zwingend,der Auffassung sein sollte,nach allen Fakten und Abwägungen,die es vornimmt,das dieses Verfahren nicht vorteilhaft ist,oder zu keinem Ergebnis führen wird....also besser man hat auch ein Minimalziel. Und das ist eine Entschädigung in Geld ! |