bei schuldhaftem Handeln ist grundsätzlich nicht ausgeschlossen. Aber der Schaden in der umstrittenen Causa ist eben nicht quantifizierbar, denn VW hat die Preisdiffe-renz vorher/nachher nicht nur nicht zu vertreten, sie entzieht sich gänzlich seiner Kontrolle. Deshalb ist der vom Kläger behauptete Schaden eben nur eine Behaup-tung. Niemand kennt den "wirklichen" Schaden; er ist nicht abgrenzbar, nicht darstellbar und somit nicht nachweisbar - was den Argumenten in Deinem 2. Beitrag entspricht.
Ob der Kläger chancenlos ist...mal sehen. Vor Gericht und auf hoher See sind wir bekanntlich in Gottes Hand. Nur eines ist klar: deutsche Gerichte hängen die Mess-latte SEHR hoch, wie viele Kläger z.B. in den zahllosen Rechtsstreitereien nach dem Zusammenbruch des Neuen Marktes 2000 erleben mussten. Oder 2005 die Kläger im Rechtsstreit gegen Jenoptik, als sie fest mit einer Verurteilung der Jenoptik zu Schadensersatz rechneten, am Ende aber lange Gesichter machten.
Klar, alles ist möglich, immer. Aber trotzdem gehe ich davon aus, dass die Tilp'sche Klage scheitern wird. |