Die Sache lässt sich sehr wohl beurteilen. Es gibt 2 Möglichkeiten: -1. die Sache lässt sich durch umprogrammieren ohne(!) jegliche Nebenwirkungen beheben, dann haben wir keinen Sachmangel, nur einen Betrug. - 2. die Sache lässt sich nicht beheben, ohne eine Nebenwirkung zulasten des Fahrzeugs.
Die erste Variante ist unwahrscheinlich, wieso sollte VW das Risiko eingehen erwischt zu werden, wenn das Problem so relativ einfach behoben werden kann? Übrigens, selbst wenn Variante 1 zutrifft kann jeder Kunde wegen arglistiger Täuschung zurücktreten, weil der Wagen bei Kauf nicht die Eigenschaft hatte, mit der er angepriesen wurde. Bei der zweiten Vatiante bleibt neben der arglistigen Täuschung noch die Möglichkeit des Rücktritts wegen Unmöglichkeit der Nachbesserung.
Was Jura angeht habe ich übrigens relativ viel Ahnung. Wenn die Käufer wollen und sich amerikanisches von deutschen Verbraucherschutzrecht nicht erheblich unterscheiden, kann jeder Käufer, der will, den Wagen wieder an VW zurückgeben. Dazu kommt die Strafe wegen Betrug, Wettbewerbsverzerrung etc. |