ist ein Recht, das mit der Aktie verbunden und zusammen mit dieser handelbar ist, ähnlich wie das Recht auf Dividendenzahlung, Ausübung von Rückkaufsangeboten und ähnlichen Sonderrechten. Das Bezugsrecht wird durch Ausübung verbraucht, oder es erlischt durch Fristablauf am Ex-Tag. Das bedeutet nach meinem Verständnis: das Bezugsrecht kann vom Eigentümer einer Altaktie -unabhängig davon, wann er die Aktie erworben hat- während der Bezugsfrist ausgeübt werden, soweit es nicht schon ausgeübt (verbraucht) wurde. Die Bezugsfrist dauert im aktuellen Fall bis 12.04.2011. Ich würde aber raten, es nicht auf den letzten Tag ankommen zu lassen.
Die große Frage ist allerdings: was geschieht mit einer Altaktie, nachdem das Bezugsrecht ausgeübt worden ist? Wie erfolgt die Abgrenzung ggü. Altaktien, bei denen noch nicht ausgeübt wurde? Ich sehe 3 Möglichkeiten: 1. Alle Altaktien werden während der Bezugsfrist gesperrt und können nicht gehandelt werden. In diesem Fall kann nur der Altaktionär, der VOR Beginn der Bezugsfrist bzw. der Sperrung Eigentümer war, das Bezugsrecht ausüben. Dieser Fall wurde gestern als Grund für den Kursanstieg vermutet. 2. Altaktien, bei denen das Bezugsrecht ausgeübt worden ist, erhalten eine andere WKN, die die Aktie als nicht (mehr) bezugsberechtigt kennzeichnet. 3. Altaktien, bei denen das Bezugsrecht ausgeübt worden ist, werden bis zum Ende der Bezugsfrist gesperrt.
Es wäre denkbar, dass alle Aktien nach dem Ex-Tag eine neue WKN erhalten.
Eine interessante Frage wird auch sein, ob ggf. nicht ausgeübte BR am Ende "bestens" zur Kasse des Altaktionärs verkauft werden.
Welche Variante nun zum Zug kommt, weiß ich nicht. Meines Wissens haben sämtliche Depotbanken noch keine Nachrichten an die Aktionäre versandt. Ich erwarte die Infos im Laufe dieses Tages.
Leider ist die ansonsten vorbildliche Informationspolitik von Porsche in diesem Fall mehr als konfus... |