Also wiederhole ich mich noch einmal... Über die Einbuchung der jungen Aktien habe ich nichts gesagt. Gesagt habe ich, dass die Bezugsrechte separat eingebucht werden, damit nicht mehr an den Aktien hängen und sich dadurch eben ein fester Ex-Zeitpunkt (logische Sekunde) definieren lässt. Das habe ich gesagt und da wirst Du mich mit Argumenten nicht zu einer anderen Meinung bringen - bringt auch nix, denn es geht ja hier um den Kenntnisstand und das ist meiner. Du hast nach einer Antwort gefragt. Die habe ich Dir gegeben und ich denke die sollte mittlerweile so rübergekommen sein. Die darfst Du gerne als falsch anzweifeln - muss man hier im Forum ja so ohnehin so einiges. Aber da dies mein Kenntnisstand ist, wird es von mir keine Antwort andere geben. Ja, die Rechte seperat müssten handelbar sein und sind es im Allgemeinen auch (siehe erstes Posting). Das jedoch nur, wenn die Gesellschaft selbst sich darum kümmert oder die Banken sich darum kümmern. Bei allen grösseren Kapitalerhöhungen (und als solche sehe ich Porsche auch an) wird das üblicherweise gemacht. Insbesondere, wenn das von den Banken organisiert wird (denn eine Börsenzulassung bekommen die Bezugsrechte üblicherweise nicht - lediglich mein Wissensstand), stellt sich jedoch die Frage, ob auch explizit Deine Bank daran teilnimmt bzw. Dir das ermöglicht. Deswegen mein mehrfacher Bezug zur depotführenden Bank. Insbesondere ausländische Banken haben gelegentlich Probleme, jedoch halte ich auch hier Porsche für gross genug, dass das kein Problem darstellen sollte. Fragen dazu muss eigentlich der Sachbearbeiter der Bank beantworten können, ansonsten sollte man sich echt mal fragen, bei welcher Bank man ist. Immerhin müssen die vermutlich morgen (ich gebe zu, ich habe mich immer noch nicht erkundigt) mit diesen Bezugsrechten umgehen können. Da sollte man ein paar Stunden vorher eigentlich grob wissen, womit und wie ;) Nix für ungut, lediglich mein Kenntnisstand, ansonsten bin ich für heute mal wech |