Das sind die zukünftigen Einnahmen und Gewinne von bioenergy system N.V. (Muttergesellschaft v. BES), wenn die DDM-AG Geschichte abgeschlossen sein wird.
Denkmalsanierung: KfW erleichtert die Fördervoraussetzungen 29. März 2012
Die KfW-Bankengruppe wird zum 1. April 2012 den neuen Standard „KfW-Effizienzhaus Denkmal“ einführen. Der im Rahmen des Förderprogramms „Energieeffizient Sanieren“ aufgesetzte Standard erleichtert die Fördervoraussetzungen für die Sanierung von Denkmalen und besonders erhaltenswerter Bausubstanz.
Dies betrifft insbesondere die Sanierung der Fassade von Denkmalimmobilien, die häufig sehr aufwendig gestaltet ist und entsprechend schwer zu dämmen ist. Bei dem neuen Standard „KfW-Effizienzhaus Denkmal“ wird vorwiegend auf den Jahresprimärenergiebedarf gesetzt und weniger auf die Wärmedurchlässigkeit der Fassade.
Dr. Axel Nawrath, Mitglied des Vorstands der KfW-Bankengruppe, sagte in einer Presserklärung, man müsse den Altbaubestand in seiner gesamten Breite mit der Förderung erreichen. Nur so könne man die Energieeinsparpotentiale heben, die im deutschen Gebäudebestand liegen. Damit, dass Denkmalimmobilien bis zu ein Viertel des gesamtdeutschen Wohnimmobilienbestandes ausmachten, werde deutlich, dass es sich hierbei nicht um ein Nischenthema handele.
Voraussetzung, um die KfW-Förderung zu erhalten, ist die Bestätigung eines Sachverständigen über den Energiestandard des Objekts nach geplanter Sanierung. Weiter muss Immobilienbesitzern eine entsprechende Bescheinigung vorliegen, dass es sich bei dem Gebäude tatsächlich um ein Denkmal handelt bzw. um ein Gebäude mit erhaltenswerter Bausubstanz. Diese Bescheinigung erhalten Eigentümer von der zuständigen Denkmalbehörde bzw. von der zuständigen Kommune.
Das Förderprogramm der KfW lohnt sich: Private Bauherren können einen zinsverbilligten Kredit erhalten oder sogar einen Investitionszuschuss von bis zu 20 Prozent der Investitionssumme. |