Hatte mir erstmalig ein Antragsformular 85 aus der Schweiz zukommem lassen, den Antrag auf der Vorderseite ausgefüllt und zusammen mit dem entsprechend ausgefüllten Zweit-Exemplar (= "für das Finanzamt") meinem Finanzamt übersandt mit der Bitte, mir das das ERSTE Formular zurückzusenden mit der Bestätigung des Finanzamts auf der Rückseite.
Antwort meines Finanzamts darauf: "ABGELEHNT", weil meine Bank (Consors) das Formular hätte ausfüllen müssen, da das Finanzamt ja sonst keinen Beleg darüber habe, ob meine Angaben zu der Dividende richtig seien.
Sind solche Probleme bekannt? (Mein spontaner Gedanke: die Dame beim Finanzamt hat den Formularsatz nicht verstanden hat - sie soll doch den Antrag auf der Vorderseite, der an die schweizer Eidgenossenschaft gerichtet wird, NICHT PRÜFEN, sondern nur die Bestätigung über meine grundsätzliche Steuerpflicht auf der Rückseite erteilen) |