M.Minninger
: Mit d, Stimmrechten richte ich mich nach der Bafin
Nach Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. April 2005 (6 C 4/04; BVerwGE 123, 203-217) und § 24 WpHG ist der Insolvenzverwalter nicht verpflichtet, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingehende Mitteilungen über meldepflichtige Veränderungen der Stimmrechtsanteile gemäß § 40 WpHG zu veröffentlichen. Dementsprechend spiegelt die Datenbank bei noch zum Handel zugelassenen insolventen Gesellschaften nicht notwendigerweise den aktuellen Stand mitgeteilter Stimmrechtsanteile wider.
Stimmrechtsmeldungen, die sich auf eine Unterschreitung des Stimmrechtsanteils unter den jeweils niedrigsten gültigen Schwellenwert (3% oder 5%) beziehen, sind nicht in der Datenbank recherchierbar.
Die Datenbank kann daher in keinem Fall als Nachweis dafür dienen, dass die Mitteilungspflichten erfüllt oder nicht erfüllt wurden. Darüber hinaus weist die BaFin darauf hin, dass alle Angaben sorgfältig zusammengestellt worden sind. Eine Haftung der BaFin für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben ist jedoch ausgeschlossen. ..
Monstervolumen im Gegensatz zur Vergangenheit. Bin gespannt wie es morgen früh weiter geht. Entweder wie jedes Mal auf einmal garnix oder Verdopplung :/
Gehen oder bleiben, ganz oder garnicht du musst dich entscheiden. weil ich dich liebe will ichs auch wissen, ganz oder garnicht und nicht nur ein bisschen.... nicht nur ein bisschen
Angehängte Grafik: neschen_volumina.jpg (verkleinert auf 80%)
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30.01.18 09:06
IMMOGIRL
: mal grundsätzlich, wie ist das nun mit den Melde-
pflichten der AG im Insolvenzverfahren ? Muss gemeldet und auch veröffentlicht werden ? Gar nicht jetzt so wegen dieser Aktie hier, ganz allgemein würde mich das dann schon mal für die Zukunft interessieren und ich frage es hier, weil es in den vergangen Wochen hier auch öfters ein wichtiges Thema war. Wie ist das zu verstehen, eurer Meinung nach ?
Zitate: "Auf der Basis der veröffentlichten Stimmrechtsanteile erstellt die BaFin eine konsolidierte Übersicht über die Stimmrechtsanteile...Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht nicht."
"Nach Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. April 2005 (6 C 4/04; BVerwGE 123, 203-217) und § 24 WpHG ist der Insolvenzverwalter nicht verpflichtet, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingehende Mitteilungen über meldepflichtige Veränderungen der Stimmrechtsanteile gemäß § 40 WpHG zu veröffentlichen."
Das Wertpapierhandelsgesetz macht keine Ausnahme im Falle einer Insovlenz, richtig ? Oder kannst du den Lesern hier die Ausnahme im Gesetz belegen ? Ich finde da nichts...merkwürdig...
Leitsatz: Der Insolvenzverwalter ist nicht verpflichtet, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingehende Mitteilungen über meldepflichtige Veränderungen der Stimmrechtsanteile in einem Börsenpflichtblatt zu veröffentlichen; diese wertpapierhandelsrechtliche Pflicht, die im Interesse der Transparenz des Kapitalmarkts besteht, obliegt dem trotz Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Amt bleibenden Vorstand der börsennotierten Gesellschaft.
Habe ich dich nicht sdchon mehrmals gebeten, bei der Bafin anzurufen und dich KORREKT zu informieren ? Müsste die Passagen hier auf Ariva mal eben alle raussuchen.
Einige Postings sollte man hier auf Ariva vermutlich besser mit Vorsicht geniessen...nur meine sehr kritische Meinung als Marktbeobachter.