1. Ich kenne nur Jugendrichter, die bei der 60. Straftat immer noch eine Ermahnung aussprechen. Die Täter lachen über so eine Justiz und machen munter weiter. Daß sie trotzdem irgendwann im Knast landen, liegt zumeist daran, daß auch das Jugendrecht irgendwann mal aufhört oder schwerste Verbrechen begangen werden. Aber selbst bei Tötungsdelikten eines Drogendealers, der mit Sicherheit schon ca. 35 Jahre alt war, wurde noch Jugendrecht angewandt, weil er vorgab jünger zu sein. Die paar Hundert Euro für ein medizinisches Gutachten zur Bestimmung des Alters des Angeklagten sparte sich der Jugendrichter. Die Strafe für Körperverletzung mit Todesfolge (in meinen Augen war es mindestens Totschlag, da ein Messer verwendet wurde) für den Täter war 1 Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung. So skandalös sieht inzwischen bei uns Justiz aus. 2. Ein Staat, der den Rechtstaat unter den Scheffel der eigenen politischen Opportunität der Regierenden stellt, ist kein Rechtstaat, der wurde schleichend abgeschafft. So wurden die Opfer in Köln vom Staat um Schmerzensgeld- , Schadensersatz- und Täter-Opfer-Ausgleich betrogen. Der Vorfall in Köln hat bewiesen, daß die verfassungsmäßige Ordnung bereits außer Kraft ist. Mit Recht und Gesetz hat das Handeln dort kaum noch etwas zu tun. Da lenkst Du mit Deinem Posting gerade zu vom Kern der Dinge ab, auch wenn ich so manches Deiner Argumente ansonsten durchaus unterschreiben könnte. |