stiftungen haben u.a. grundsätzlich die aufgabe, liquide mittel im sinne von "asset protection" bestmöglich zu verwalten.
darüber hinaus ist "Der Stiftungszweck die Manifestation des Stifterwillens. Er gibt der Stiftung ihre Richtung vor und bindet die Stiftungsorgane bei all ihren Entscheidungen. Dabei gilt die Besonderheit, dass der Stifterwille dauerhaft bestehen bleibt und im Zeitablauf nicht geändert werden kann. Charakter und Zweck der Stiftung sind also für die Dauer ihrer Existenz festgelegt."
"Die Stiftungsorgane, Vorstand und gegebenenfalls ein Beirat bzw. Kuratorium, sind in ihrer Amtsausübung stets durch den Stiftungszweck gebunden. Die konsequente Verfolgung dieses Zwecks wird durch die zuständige Aufsichtsbehörde überwacht."
"Bei einer gemeinnützigen Stiftung widmen Stifter ihr Vermögen altruistischen Zwecken und erhalten dafür verschiedene steuerliche Begünstigungen. Förderung von Kunst und Kultur, Gesundheits- oder Bildungswesen sowie Schutz von Natur und Umwelt zählen zu den häufigsten Betätigungsfeldern von Stiftungen. Grundsätzlich ist der Stifter bei der Festlegung seines Stiftungszweckes aber gänzlich frei, so lange der Zweck nicht gemeinschädlich wirkt."
anmerkung: die entscheidung eines stifters teile seines vermögems nicht in eine familienstiftung einzubringen, sondern langfristig der wohltätigkeit zu widmen, sollte mit allgemeiner anerkennung und dankbarkeit angenommen werden. demnach halte ich es für eine ungeheuerliche anmaßung, die altruistischen motive eines stifters als solche öffentlich anzuzweifeln, ihm verborgene persönliche oder materielle egoismen zu unterstellen und sogar vor rufmordähnlichen verschwörungstheorien nicht zurückzuschrecken. menschen, denen altruismus ein buch mit sieben siegeln ist, versuchen ihn naturgemäß zu deiskreditieren. |