Sag mal XS, liest du denn meine Beiträge eigentlich?
1. Ich habe (drei mal?!) erwähnt, dass ich eine Abmahnung wegen eines aus dem Netz kopierten Sitzplans einer Konzerthalle bekam (und nicht wegen eines Avatars). Inkl. Strafe und Unterlassungserklärung!! 2. Siehe 1., Natürlich MUSST du auf die Urheberrechtsverletzung aufmerksam gemacht werden. Aber nicht zwangsläufig erst durch einen freundlichen Hinweis des Urhebers, nein, da kann dir eben auch gleich das Abmahnschreiben ins Haus flattern - das liegt nicht in deinem Ermessen, wenn du das Urheberrecht verletzt, sondern im Ermessen des Urhebers, wie er gegen dich vorgehen will. Ob und wie das dann vor einem deutschen Gericht verhandelt wird, steht ja auf einem anderen Blatt. 3. Dass du jetzt (eigentlich MEINE These bestätigend) behauptest, würde man Lothars Logo oder seinen Namen twiccs benutzen, wäre das gerichtsfest, finde ich jetzt aber wirklich witzig. Ich schreibe mir hier einen Wolf, um GENAU DAS (Urheberrecht Bild!) publik zu machen ... dann bestätigst du es hintenrum durchs Knie??? 4. Allerdings ist das mit dem Namen "Twiccs" deutlich schwieriger, wenn Lothar das nicht als Marke hat eintragen lassen - wovon ich aufgrund der hohen Kosten national und der extrem hohen Kosten international nicht ausgehe. Das Urheberrecht Bild ist da eindeutiger als das Recht am Wort (Markenrecht). Wobei interessanterweise das Domainrecht - also die Registrierung einer Website - mit dem Namen twiccs (.net, .info, .eu, .org sind noch alle frei), sofern sich der Inhalt von Lothars Angebot unterscheidet, selbstverständlich ohne Beeinträchtigung von Lothars Rechten möglich sind. |