Bilanzielle Konzerneigenmittel zum 31.12.14 bei 27,5 Mio + Konzernüberschuss zum 31.03.15 von 1.387 Mio = 28,87 Mio
=> tatsächlich ausgewiesene bilanzielle Konzerneigenmittel zum 31.03.15 bei 26,5 Mio => ca. 2,387 Mio. in Q1 2015 für Aktienrückkauf verwendet
Erläuterung bzgl. Bilanz: Bzgl. des Ansatzes der erworbenen eigenen Anteile wurde im Rahmen des BilMoG vom Gesetzgeber von der Möglichkeit, diese als Vermögengegenstände zu aktivieren, abgesehen. Eigene Anteile sind nach den Vorschriften des BilMoG unabhängig vom Erwerbszweck und Rechtsform als Korrekturposten zum Eigenkapital anzusetzen. Der Gesetzgeber begründet seine Entscheidung zugunsten des Ansatzes eines Korrekturpostens, mit der Orientierung an dem wirtschaftlichen Gehalt des Rückkaufs, der zu einer Auskehrung frei verfügbarer Rücklagen an die Anteilseigner führt. Erworbene Anteile sind danach mit dem Nennbetrag offen vom gezeichneten Kapital als Kapitalrückzahlung abzusetzen. Der Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten der erworbenen eigenen Anteile und dem Nennbetrag ist mit den frei verfügbaren Rücklagen zu verrechnen. Die beim Erwerb angefallenen Anschaffungsnebenkosten sind als Aufwand in der GuV zu berücksichtigen. Da der Erwerb wie eine Kapitalrückzahlung dargestellt wird, findet eine Folgebewertung nicht statt |