Ampel-Pläne: Vorgesetzte sollen Beamten auch ohne Gerichtsbeschluss entlassen
am 16. Februar 2023
Beamte, die der Verfassungsfeindlichkeit verdächtigt werden, sollen bald von ihren Vorgesetzten entlassen werden können. Bisher brauchte es für Feststellung der Verfassungsuntreue plus Entlassung eine Gerichtsentscheidung. Dieses Verfahren soll jetzt stark vereinfacht werden – die Bundespolizeigewerkschaft warnt vor Willkür. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD)
Wenn es nach Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und der Bundesregierung geht, sollen vermeintlich verfassungsfeindliche Beamte nicht mehr nach Beschluss eines Verwaltungsgerichts, sondern auf bloße Verfügung ihrer Dienstherren, also Vorgesetzten, entlassen werden können. Sio steht es im neuen Gesetzentwurf zum Bundesdisziplinargesetz, den das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen hat. In Zukunft sollen also Polizeibeamte dafür verantwortlich sein, die politische Überzeugung ihrer Kollegen überprüfen – und sie auf eigene Faust entlassen zu können. Der Chef entscheidet, ob die politische Gesinnung legitim ist – oder eben nicht. Bisher geht eine Beamten-Entlassung nur nach einem Gerichtsbeschluss Bislang ist es so, dass ein Beamter seinen Beamtenstatus nur verlieren kann, wenn ein Gericht das beschlossen hat – entweder ein Strafgericht bei einer entsprechend schwerwiegenden Verurteilung oder ein Verwaltungsgericht nach einer Disziplinarklage. Durch die Ampel-Pläne soll das Schicksal der beschuldigter Beamter nun einzig an deren Vorgesetzten hängen. Die grüne Bundestagsfraktion feiert die neue Reform bereits und schreibt begeistert darüber, dass mit den geplanten Änderungen Dienstherren Beamte bald „selbst entlassen können“ ohne auf Gerichtsbeschlüsse warten zu müssen. Gerichtsverfahren soll es „nur noch auf Wunsch des betreffenden Beamten“ geben. Bundespolizeigewerkschaft kritisiert geplantes Disziplinarrecht Von den Beamten selbst kommt scharfe Kritik: Der Vorsitzende der Bundespolizeigewerkschaft, Heiko Teggatz, kritisiert im Gespräch mit Pleiteticker.de den Gesetzesentwurf. Einerseits sei es so, dass die Anzahl der tatsächlich verfassungsfeindlichen Bundesbeamten extrem gering sei – nur drei Fälle von Volksverhetzung gab es etwa im vergangenen Jahr. „Wer kommt denn auf die Idee ein komplettes, rechtsstaatliches, bewährtes System auf den Kopf zu stellen, wenn drei von 190.000 Mist bauen?“, so Teggatz. Andererseits droht mit den nun geplanten Änderungen, dass Beamten am Ende völlig den Entscheidungen ihrer Vorgesetzten ausgesetzt sind. Die Entscheidung über eine Entlassung müsse daher „unbedingt“ vom unmittelbaren Vorgesetzten getrennt werden. Ansonsten werde „die Willkür vorherrschen in der Bundesverwaltung“, so Teggatz. Zusätzlich werde die geplante Reform auch ihr eigentliches Ziel der Verfahrensbeschleunigung verfehlen, denn alleine die Rechtstaatlichkeit verlange auch mit den neuen Plänen am Ende eine Prüfung durch ein Gericht. Nach einer Entlassung durch die Dienstherren, können und werden wohl viele Beamte Widerspruch einlegen, was wiederrum zu einem Verfahren vor einem Verwaltungsgericht führt. Am Ende vergehe nicht nur genauso viel Zeit wie unter dem bisherigen System, sondern aufgrund der Widerspruchsfrist, sogar noch mehr. Bundespolizeigewerkschaft-Chef Teggatz verweist auf mehrere Alternativen, mit denen man eine Reform angehen könnte: Wenn man tatsächlich, die geringe Anzahl verfassungsfeindlich aufgefallener Beamten schneller entlassen wolle, könnte man auch beschließen, Beamte nach einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Volksverhetzung von mehr als 6 Monaten Freiheitsstrafe zu entlassen – dann hätte jedenfalls ein Gericht bereits rechtsstaatlich entschieden. Falls die Bundesregierung aber auch darauf beharre, die Disziplinarklage abzuschaffen dann solle man die Entscheidung über eine behördliche Entlassung zumindest auf einen eigene Disziplinarbehörde, etwa einen Bundesdisziplinaranwalt, übertragen. Auf keinen Fall jedenfalls dürfe man die Entscheidung über eine Beamten-Entlassung dem jeweiligen Vorgesetzten überlassen, so Teggatz. Diese Seite teilen...
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