ich bin kein Bilanzbuchhalter, traue mir aber zu kaufmännische Sachverhalte halbwegs zu verstehen. Ich habe die Aussage aus einem twitter tweet, dass KPMG gezeigt hat, dass die Milliarde auf dem Treuhandkonto nicht da ist zum Anlaß genommen, den Sachverhalt (auch für mich) darzustellen. (Folgendes ab Seite 22 Mitte)
- Treuhänder 1 legt quartalsweise Saldenbestätigung des Treuhandkontos vor - Einzelne Kontobewegungen wurden nicht mitgeteilt (erschwert den Abgleich bei Abweichungen, falls ein TPA nicht den Betrag der in der Forderung ausgewiesen ist überweist) - Zwischen den gebuchten Beträgen und den Saldenmitteilungen gab es keine Abweichungen (d.h. der Buchhalter hat ordentlich gearbeitet und die aufgrund der Rechnungen der TPA gebuchten Forderungen gleichen sich mit dem mitgeteilten Saldo auf dem Treuhänderkonto aus) - Treuhänder 1 führte das Treuhandkonto bei Bank 1 - Angeforderte Kontoauszüge wurden nicht geliefert (hier wäre interessant zu erfahren, welchen Vertrag WDI mit dem Treuhänder bzgl. des Treuhandkontos hat) - Treuhänder 2 hat zum Jahresende 2019 übernommen - Treuhänder 2 führt das Treuhandguthaben auf 2 Konten der Bank 2 und 2 Konten der Bank 3 - Es gibt Bankbestätigungen und Kontoauszüge beider Banken an den Abschlußprüfer (E&Y) - Bankbestätigungen weisen Gesellschaften von WDI als wirtschaftlich Berechtigte aus - Solche Bankbestätigungen wurden wegen Corona aber noch nicht zeitgerecht direkt an KPMG erstellt, um die Verlässlichkeit der vom Abschlußprüfer zur Verfügung gestellten Bestätigungen zu prüfen (krass, nur weil die gleiche Bankbestätigung noch nicht direkt an KPMG ausgestellt wurde, kommt der Satz, dass die Verlässlichkeit nicht abschließend beurteilt werden konnte) - KPMG konnte keine Verbindung zwischen den Konten und Zahlungen der TPA herstellen (wie auch, es erfolgten ja außer der Ersteinzahlung noch keine weiteren Buchungen auf dem Konto) - KPMG reiste zur Bank 2 vor Ort, um sich mündlich bestätigen zu lassen dass die Kontoguthaben für WDI als wirtschaftlich Berechtigten geführt werden (KPMG wollte also nicht warten, bis der Sachbearbeiter der Bank wieder in der Lage ist, die Bestätigung direkt an KPMG zu schicken) - KPMG erklärt lang und breit, warum die Saldenbestätigungen um jeweils 1.000,- Euro von den Bankauszügen abweichen. Erklärung ist einfach, dass die Saldenbestätigung nur den Saldo des wirtschaftlich Berechtigten ausweist (es bleibt natürlich jetzt unklar, wer die jeweils 1.000,- Euro auf die Konten eingezahlt hat. Kritik an KPMG: wenn man schon so penibel vorgeht, sollte der Überweisende nicht aus der Überweisung hervorgehen, dann hätte man sich den ganzen Sermon um die 1.000,- Abweichungen sparen können)
Was mir fehlt ist eine Verbindung zwischen den Saldenmitteilungen von Treuhänder 1 und den Anfangskontoständen auf den Bankkonten von Treuhänder 2. Wenn man schon so penibel vorgeht und eine dem Abschlussprüfer erstellte Bankbestätigung in Zweifel zieht (denn warum sollte eine einem anderen WP erstellte Bestätigung richtiger oder falscher sein als die die man selbst in Auftrag gegeben hat?) dann wäre ein Satz zur Höhe des übertragenen Guthabens ja nicht zuviel verlangt. Was damit natürlich in der Luft hängen bleibt, ist die Antwort auf die Frage ob die Milliarde tatsächlich da ist. Ich unterstelle mal, dass KPMG den Fokus auf die Zahlungseingänge durch die TPA hat. Wenn hier aber Geld fehlt wäre KPMG verpflichtet das zu kommentieren. Immerhin forderte KPMG von Treuhänder 1 Kontoauszüge um die Existenz der Gelder zu belegen. Wenn dies nun aufgrund der Kontoauszüge von Bank 2 möglich ist, wäre ein Satz dazu schon sehr hilfreich zur Entlastung von WDI gewesen.
Für mich wäre eine solche Aussage das noch fehlende Puzzlestück. Laut KPMG existieren die von der FT bemängelten Kunden, das Transaktionsvolumen wurde weitgehend plausibilisiert und sollte spätestens ab 12/2019 auch einer forensischen Prüfung standhalten, die gezahlten Provisionen bzw. Umsatzerlöse liegen auf den Konten von WDI und Treuhänder 2. Ob jetzt eine Bestätigung noch an KPMG erstellt werden muß, damit der allerletzte Zweifel ausgeräumt wird, sei’s drum. Dass die Vertragsdokumentation den forensischen Ansprüchen nicht genügt, haben wir und insbesondere das Management von WDI jetzt auch gelernt. (btw, welches Unternehmen traut sich schon, solche Informationen in dem Umfang und der Deutlichkeit der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen). Wo sich hier Betrug und Manipulation, d.h. bewusste Bilanzfälschung ereignet haben könnte erschließt sich mir immer noch nicht. Damit hat der KPMG Bericht für mich seinen Zweck erfüllt. Einzig die Formulierungen und möglicherweise entlastende Sätze, die mMn durchaus möglich wären entsprechen nicht der die sich gebildeten Erwartungshaltung. Und je länger ich darüber nachdenke umso weniger kann ich verstehen, dass sich KPMG nur hinter der Nicht-Erreichbarkeit von Treuhänder 1 (was KPMG ja deutlich geschrieben hat und damit auch ein potentiell schlechtes Licht auf WDI wirft) verschanzt und keinen Zusammenhang aus den vorliegenden Kontobestätigungen von Treuhänder 2 mit Treuhänder 1 herstellt, der sich ja aus den einzelnen Bankbuchungen ergibt (oder läuft sowas unter Bankgeheimnis?). Immerhin haben sie ja den Betrag durch Punkte ersetzt.
Habe ich etwas am Sachverhalt falsch dargestellt oder verstanden? Dann bitte ich um Korrektur. |