Sollte Frank Thielert seinen Prozeß gegen Marco Hahn gewinnen, und müßte dieser dann auch Schadensersatz in Höhe der 70 Mio leisten, steht aber dann offen, ob M. Hahn erstens dazu noch in der Lage und zeitens auch gewillt ist, Zahlungen in dieser Höhe zu leisten. Meißtens enden solche Verfahren in einem Vergleich mit einem Bruchteil der geforderten Summen. Aber gesetzt den Fall F. Thielert erhielte z.B. ungefähr die Hälfte zugesprochen, dann spräche nichts dagegen, die Gläubiger zu einem Teil auszuzahlen, das Ende der Insolvenz zu beantragen und die GmbH als geschäftsführender Gesellschafter mehrheitlich evt. mit einem Partner zu übernehmen. Einen Rückkauf der Aktien käme allerdings für ihn auch nicht in Frage. Weil erstens zu teuer und zweitens wäre damit keine Tilgung der Schulden verbunden. Im Gegenteil, er wäre dann nicht nur persönlich für die restlichen Verbindlichkeiten voll verantwortlich, sondern würde darüber hinaus auch wieder Gefahr laufen, wegen Bilanzmanipulation und anderer Vergehen nach dem WphG bzgl. der AG angeklagt zu werden. So oder so, nach dem Verkauf der TAE GmbH an einen Investor oder F.Thielert, bliebe höchstwahrscheinlich für die AG, und damit für die Aktionäre hier kein Nettoerlös übrig. |