eine Fortführungsprognose testieren, wenn der Sanierungsplan rechtlich ggfs. fraglich ist.
Mal englisches Recht, mal deutsches Recht (was ja durch England gebrochen wurde). Ob das am Ende hält, und Adler sich einfach die Rosinen rauspicken kann, wäre schon ein Wunder. Aber Wunder geschehen immer wieder.
Ein solche Auslegung von Adler immer zum eigenen Vorteil halte ich doch für gewagt.
" Gemäß der Sanction Order waren die von der AGPS BondCo plc, einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft der Adler Group, begebenen Anleihen per 17. April 2023 geändert worden. Die geänderten Anleihebedingungen bilden seitdem die Grundlage der laufenden Verbindlichkeiten der Adler Group. Da die Berufungskläger im April für die Sanction Order keine aufschiebende Wirkung beantragt hatten, konnte die Restrukturierung wie geplant umgesetzt werden. Die Umsetzung erfolgte nach deutschem Recht.
Der heutigen Entscheidung des Court of Appeal war ein mehrtägiges Anhörungsverfahren Ende Oktober 2023 vorangegangen. Unabhängig vom Urteil des Court of Appeal behalten die Anleihebedingungen nach deutschem Recht in vollen Umfang ihre Gültigkeit. Die Adler Group respektiert die Entscheidung des Court of Appeal, diese hat jedoch daher keinen Einfluss auf die Gesellschaft oder die wirksam geänderten Anleihebedingungen. "
Das das alles Wasserdicht ist, da fehlt mir der Glaube dran. Adler ist ja auch nicht für Seriösität und verlässliche Zahlen bekannt. Auf die Aussagen von Adler würde ich immer mal eine gehörige Portion Skepsis drauf legen und dann noch Abstriche machen. Dann ist man damit ist gut gefahren ;) |