Ich habe den Eindruck das hier im Forum vielen gar nicht bekannt ist wie eine Prüfung durch die Wirtschaftsprüfer abläuft.
Als langjähriger Leiter des Finanz- u. Rechnungswesen hier ein paar Anmerkungen :
Einige Zeit vor Beginn der Prüfung erhält die Firma vom WP eine Liste welche Unterlagen in welcher Form ( Original oder Kopie)bei Prüfungsbeginn vorzulegen sind.
Das sind in der Regel:
Summen- und Saldenlisten aller Sachkonten =Erlös- und Aufwandskonten
Dazu gehören auch Erläuterungen/Aufstellungen wie sich die Salden von bestimmten Konten zusammensetzen (die Auswahl der Konten bestimmt der WP)
Die Salden auf Bankkonten sind grundsätzlich alle durch Bankauszüge bzw. durch Bestätigungen der Kreditinstitute nachzuweisen.
Rückstellungsspiegel (Entwicklung der gebildeten Rückstellungen mit Erläuterung über Zweck und Höhe)
Anlagespiegel ( Entwicklung des Anlagevermögens) Bei Zu- und Abgängen ist die entsprechende Rechnung vorzulegen
Summen- und Saldenlisten aller Personenkonten = Forderungen / Verbindlichkeiten
Von den Forderungen und Verbindlichkeiten werden stichprobenartig Saldenbestätigungen angefordert. Die Auswahl welche Kontensalden bestätigt werden müssen trifft der WP.
Sollte der WP bei der Prüfung Abweichungen von den durch die Firma gebuchten Zahlen feststellen so erfolgen Änderungen nur sofern gewisse prozentuale Abweichungen (Wesentlichkeitsgrenze) überschritten werden.
Den Prozentsatz ab dem Abweichungen von den gebuchten Zahlen berichtigt werden müssen legt der WP fest.
Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Höhe von Abweichungen können sein:
* Umsatzerlöse * Gewinn vor Steuern * Bilanzsumme * Summe der Aufwendungen * Eigenkapital * Gewinn aus laufender Geschäftstätigkeit * Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
Die oben aufgeführten Punkte sind natürlich nicht vollständig sondern wurden auf die wesentlichsten Punkte beschränkt. |