ob der Lehrer, der anscheinend die Aiwanger-Sache an die Presse gegeben hat, dafür belangt werden kann. Ich halte das für rechtswidrig. Es ist nicht die Sache eines Lehrers, was Schüler für Mist gebaut haben, an die Öffentlichkeit zu bringen. Ansprechpartner für sowas wären die Eltern oder wenn es etwas strafrechtlich relevantes wäre, die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft. Falls es etwas strafrechtlich relevantes gewesen wäre, würde das nach Jugendstrafrecht unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt werden. Also auch da wird das nicht in der Öffentlichkeit breigetreten. Ob nach Jugendstrafrecht zu verhandeln ist, richtet sich nach dem Alter zur Tatzeit. Davon kann auch nicht abgewichen werden, wenn die Verhandlung erst zu einem späteren Zeitpunkt stattfindet und der Täter dann schon erwachsen ist. Für alle Taten gibt es Verjährungsfristen. Wenn die verstrichen sind, kann und darf die Tat dem Betreffenden nicht mehr zur Last gelegt werden. Nach 35 Jahren ist die Verjährung mit Sicherheit längst eingetreten.
Fazit: Wer jemandem etwas zur Last legen will, was der vor 35 Jahren als Jugendlicher verzapft hat, beweist damit, daß er überhaupt nicht bereit ist, grundlegende Rechtsnormen unseres Landes zu respektieren. Ich betrachte alle als Kriminelle, die jetzt nach 35 Jahren, eine Treibjagd auf Aiwanger veranstalten. Nicht er gehört aus seinem Amt entfernt, sondern alle seine "Ankläger". |