und glauben, dass es einem besser gehen wird, wenn man nur dem verhassten Gegner vermeintlich einen auswischt? Glaubt Polen wirklich, dass die Amis ihnen LNG billiger anbieten werden und nicht überteuert? Haben diese nicht bereits bewiesen, dass es sich nicht rentiert, ihnen in den Hintern zu kriechen und sie zu unterstützen (z.B.Irak/Afghanistan-Militärmissionen) und sie ewig auf z.B. USA-Visumfreiheit-Erteilung warten werden? Wie kann man so naiv & verblendet sein? Wer etwas Gutes zu verkaufen hat (z.B. Gazprom-Gas), was überall begehrt ist, kann sich die Abnehmer frei aussuchen und Preise diktieren. Wenn die Kunden (aus irgendwelchen Gründen, z.B. politischen) dies nicht wollen und stattdessen den "Verbündeten" & "Freund" from oversea bevorzugen und sein Umwelt-schädliches Produktionsverfahren unterstützen, können sie selbstverständlich woanders völlig überteuert dasselbe einkaufen, oder halt erfrieren = egal. Wer zuletzt lacht...
"Kardaś: Die Beilegung des OPAL-Streits wird den Gegnern der Privilegien von Gazprom helfen (ANALYSE) 19. März 2021, 07:30 Uhr ENERGIETECHNIK Bau der Gasleitung. Foto Nord Stream 2 Bau der Gasleitung. Foto Nord Stream 2
- Die am 18. März abgegebene Stellungnahme des Generalanwalts des EuGH ist nicht nur für Polen eine gute Nachricht, sondern auch für alle EU-Länder, die an einer Stärkung des Solidaritätsprinzips innerhalb der EU-Energiepolitik interessiert sind - sagt Dr. Szymon Kardaś vom Center for Eastern Studies in einem Kommentar für BiznesAlert.pl. - Die Bestätigung des rechtlichen Charakters des Grundsatzes der Energiesolidarität wird den Gegnern, Gazprom Privilegien zu gewähren, mehr Möglichkeiten bieten, ihre Interessen zu artikulieren - schreibt er.
Die Position des Sprechers bestätigt die frühere Position des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH), dass Energiesolidarität nicht nur eine politische Erklärung, sondern ein Rechtsgrundsatz innerhalb des EU-Rechtssystems ist. Darüber hinaus ist es wichtig, dass es nicht nur in Krisensituationen angewendet wird, was bedeutet, dass es auch als Bezugspunkt auch bei anderen Aktivitäten von EU-Institutionen oder Mitgliedstaaten behandelt wird.
Obwohl die Position des Generalanwalts den Gerichtshof nicht bindet, der in diesem Fall in wenigen Monaten ein endgültiges Urteil fällen soll, ist es sehr wahrscheinlich, dass die in der Stellungnahme dargelegte Linie auch im endgültigen Urteil übernommen wird. Eine gewisse Schwäche der Stellungnahme ist die Betonung, dass die Kontrolle der Entscheidungen der Europäischen Kommission durch den EuGH in dem von der Anwendung des Grundsatzes der Energiesolidarität abgedeckten Bereich begrenzt werden sollte (das Tribunal hat - wie der Sprecher betonte - keine solche technisches Fachwissen in diesen Angelegenheiten, da eine eingehendere Analyse als die Gerichte durchgeführt wird).
Darüber hinaus ist daran zu erinnern, dass die mögliche Aufrechterhaltung des Urteils zur Aufhebung der Entscheidung der EG im Fall OPAL die Frage der Betriebsbedingungen der Gasleitung höchstwahrscheinlich nicht zum Abschluss bringen wird. Der Bürgerbeauftragte wies darauf hin, dass die EG bei der Erteilung des Beschlusses nicht gehandelt habe, da die Meinungen / Interessen anderer Mitgliedstaaten - im Rahmen der praktischen Anwendung des Grundsatzes der Energiesolidarität - nicht berücksichtigt worden seien. Es ist daher zu erwarten, dass die interessierten Parteien (Gazprom und ihre deutschen Partner), wenn der Gerichtshof die Ungültigkeit der OPAL-Entscheidung bestätigt, einen weiteren Versuch unternehmen werden, eine neue Befreiungsentscheidung zu erwirken, und dass die EG dies berücksichtigen muss der breitere Kontext bei der Ausgabe.
Die Bestätigung des rechtlichen Charakters des Grundsatzes der Energiesolidarität wird jedoch denjenigen, die gegen die Gewährung von Privilegien an Gazprom sind, mehr Möglichkeiten bieten, ihre Interessen zu artikulieren. Darüber hinaus kann die Anerkennung des Grundsatzes der Energiesolidarität im EU-Recht in anderen Angelegenheiten von Bedeutung sein. Beispielsweise kann dies ein wichtiges Argument in den Händen von Gegnern einer privilegierten Behandlung grenzüberschreitender Infrastrukturprojekte sein, die von ausgewählten EU-Ländern mit Russland durchgeführt werden. In der Praxis kann dies im Zusammenhang mit den erwarteten weiteren Versuchen von Bedeutung sein, die im Bau befindliche Nord Stream 2-Gaspipeline von den Beschränkungen aus dem EU-Energierecht auszuschließen." |