nicht nur der überteuerte und Risiko behaftete Monsanto Kauf , auch hätte man später einen Vergleich wie diesen niemals . abschließen dürfen. Klagen ,auch wenn man oft Unterliegt, sind der einzig gangbare Weg Die US-Gerichte betreiben Rechtsbeugung ,wenn sie entgegen dem auch dort - wie in D - geltenden Schuldprinzip ( Verurteilung nur wenn Vorsatz oder Fahrlässigkeit )nachgewiesen wird, Verdachtsurteile fällen. Diese werden nur rein formell in einer Begründung verfasst,die die Schuld von Bayer benennt, wissenschaftlich aber nur Verdachtsurteile darstellen,die keine Schuld begründen. Man hätte weiter prozessieren sollen, bis vor den supreme court. Möglicherweise hätte er die Urteile gegen Bayer auch bestättigt. Das US-Justizsystem,welches nach Bauchgefühl und subjektiven Gutdünken urteilt,hätte sich dann aber international lächerlich gemacht. Spätestens dann hätte auch unsere Bundesregierung intervenieren müssen, so wie es die USA umgekehrt auch immer tun. |