Ich befürchte, dass der Leidensruck der Kläger stark zunehmen wird. Man versetze sich nur in deren psychologische Lage: Erst die großen Versprechungen der Anwaltskanzleien und die riesengroßen "Wiedergutmachungszahlungen" bei den ersten Urteilen gegen Bayer. Da wurden bestimmt schon Pläne geschmiedet für ein neues Haus, Auto oder Luxusurlaub, oder alles auf einmal. Inzwischen wurden die Summen schon vom Richter stark eingedampft. Nach dem letzten geplanten Vergleichskonzept gibt´s dann nochmal weniger. So langsam schwimmen den Klägern die Felle davon. Und anstatt jetzt endlich die erhofften Dollars zu bekommen, sagt Bayer NO, weil, wir dürfen ja gar keine Warnhinweise anbringen! Unabhängig davon, ob es sich nur um die drei Fälle handelt, die unabhängig vom Vergleichskonzept, verhandelt werden, sieht es ganz klar so aus, dass sich die Chancen auf eine schnelle und vor allem üppige Vergleichszahlung in Luft auflösen, also nichts mit schnellem Geld. Wenn`s dumm kommt verbessert sich die Verhandlungsposition von Bayer noch wesentlich, weil oberste Gerichtshöfe nach Bundesgesetzen und Regulierungsbehörden nach Fakten und Vorschriften verfahren und entscheiden. Ich denke so langsam baut sich richtig Frust und Angst bei den Klägern auf und sie werden sich fragen, ob der kleine Richter und ihre Anwälte wirklich alles für sie richtig machen. Und wieder zeigt sich, ähnlich, wie beim langfristigen investieren. Der lange Atem ist entscheidend. |