Alles m.E. ebenfalls schlüssige und damit denkbare denkbare Hintergründe.
Ansonsten wäre noch die Timeline zu berücksichtigen. Der Termin 14.3. und dessen genauer Gegenstand wurden relativ spät bekannt gegeben; ohne seine Bekanntgabe hätte es für eine Klage/einen Eilantrag am Rechtsschutzbedürfnis fehlen können mit der Folge Abweisung im Eilverfahren als unzulässig. Die Klageschrift lässt sich sicherlich vorbereiten, schreibt sich aber nicht von heute auf morgen, auch nicht in einer Endfassung, die mit dem Mandanten abgestimmt werden muss. AA wird ebenfalls rechtlich beraten und kennt von daher diese Zusammenhänge. Umgekehrt könnte man ja fragen, warum AA den Termin 14.3. so spät bekannt gegeben hat, das hätte er viele Wochen vorher tun können. Hat er aber nicht. Ich vermute, es ging ihm, entsprechend beraten, auch darum, die Reaktionszeiten etwaiger Kläger zu verkürzen, wie er überhaupt, ob man das nun gut findet oder nicht, gerne "vollendete Tatsachen" schafft.
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