Ordentliche Platzierung auf diesem Preisniveau, fett. Da ist Interesse, mein lieber Scholli...
EANS-Stimmrechte: S&T AG Datum: 19:46 Uhrzeit: 07.12.2015
EANS-PVR: S&T AG / Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
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Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)
Stimmrechtsmitteilungen nach § 91 Abs.1 BörseG
Die grosso holding Gesellschaft mbH hat wie folgt am 4.12.2015 gemeldet:
1.
Gemäß § 91 Abs. 1, Abs. 5 BörseG sowie § 92 Z. 7 BörseG teilen wir im Hinblick
auf das bisherige gemeinsame Vorgehen von grosso holding Gesellschaft mbH, DI
Hannes Niederhauser und Krtek13 AG betreffend die S&T AG mit, dass der
Stimmrechtsanteil der grosso holding Gesellschaft mbH, Wien, Österreich an der
S&T AG (ISIN AT0000A0E9W5) aufgrund des Verkaufs von Aktien am 3.12.2015 durch
die grosso holding Gesellschaft mbH und die Krtek 13 AG die Schwellen von 30%
und 25% der Stimmrechte der S&T AG unterschritten hat und an diesem Tag (noch
ohne Berücksichtigung der Auflösung der Gruppe gemeinsam vorgehender
Rechtsträger, siehe 2.)23,61% (10.350.298 Stimmrechte) beträgt. Hiervon sind der
grosso holding Gesellschaft mbH 9,56% (4.191.182 Stimmrechte) nach §92 Z. 7
BörseG zuzurechnen. Die der grosso holding Gesellschaft mbH zuzurechnenden
Stimmrechte (noch ohne Berücksichtigung der Auflösung der Gruppe gemeinsam
vorgehender Rechtsträger, siehe 2.) werden dabei über folgende Unternehmen bzw.
Personen gehalten:
- Krtek13 AG, Landshut, Deutschland
- Herr DI Hannes Niederhauser, Leonding, Österreich
2.
Im Zuge der Aktienverkäufe wurde am 3.12.2015 zugleich die Gruppe gemeinsam
vorgehender Rechtsträger bestehend aus der grosso holding Gesellschaft mbH,
Herrn DI Hannes Niederhauser und der Krtek13 AG aufgelöst; die Stimmrechte
dieser Aktionäre sind daher nicht mehr gemäß § 92 Z 7 BörseG zusammenzurechnen.
3.
Die grosso holding Gesellschaft mbH hat somit aufgrund des Verkaufs von Aktien
der S&T AG am 3.12.2015 und die Auflösung der Gruppe gemeinsam vorgehender
Rechtsträger am 3.12.2015 mit ihrer direkten Beteiligung die Schwelle von 15%
unterschritten und hält somit unmittelbar 14,05% (6.159.116 Stimmrechte).
grosso holding Gesellschaft mbH im eigenen Namen sowie für
Krtek13 AG
DI Hannes Niederhauser
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Die Krtek13 AG hat wie folgt am 4.12.2015 gemeldet:
1.
Gemäß § 91 Abs. 1 und Abs. 5 BörseG sowie § 92 Z. 7 BörseG teilen wir im
Hinblick auf das bisherige gemeinsame Vorgehen von grosso holding Gesellschaft
mbH, DI Hannes Niederhauser und Krtek13 AG betreffend die S&T AG mit, dass der
Stimmrechtsanteil der Krtek13 AG, Landshut, Deutschland an der S&T AG (ISIN
AT0000A0E9W5) aufgrund des Verkaufs von Aktien am 3.12.2015 durch die Krtek 13
AG und die grosso holding Gesellschaft mbH die Schwellen von 30% und 25% der
Stimmrechte der S&T AG unterschritten hat und an diesem Tag (noch ohne
Berücksichtigung der Auflösung der Gruppe gemeinsam vorgehender Rechtsträger,
siehe 2.) 23,61% (10.350.298 Stimmrechte) beträgt. Hiervon sind der Krtek13 AG
19,02% (8.337.581 Stimmrechte) nach §92 Z. 7 BörseG zuzurechnen. Die der Krtek
13 AG zuzurechnenden Stimmrechte (noch ohne Berücksichtigung der Auflösung der
Gruppe gemeinsam vorgehender Rechtsträger, siehe 2.) werden dabei über folgende
Unternehmen bzw. Personen gehalten:
- grosso holding Gesellschaft mbH, Wien, Österreich
- Herr DI Hannes Niederhauser, Leonding, Österreich
2.
Im Zuge der Aktienverkäufe wurde am 3.12.2015 zugleich die Gruppe gemeinsam
vorgehender Rechtsträger bestehend aus der grosso holding Gesellschaft mbH,
Herrn DI Hannes Niederhauser und der Krtek13 AG aufgelöst; die Stimmrechte
dieser Aktionäre sind daher nicht mehr gemäß § 92 Z. 7 BörseG zusammenzurechnen.
Aufgrund der kontrollierenden Beteiligung von Herrn DI Hannes Niederhauser im
Ausmaß von mehr als 50% der Stimmrechte der Krtek13 AG sind die von der Krtek13
AG an der S&T AG gehaltenen Aktien gemäß § 92 Z. 4 BörseG Herrn DI Niederhauser
einseitig zuzurechnen.
3.
Die Krtek13 AG hat somit durch den Verkauf von Aktien der S&T AG am 3.12.2015
und die Auflösung der Gruppe gemeinsam vorgehender Rechtsträger am 3.12.2015 mit
ihrer direkten Beteiligung an der S&T AG die Schwelle von 5% unterschritten und
hält somit unmittelbar 4,59% (2.012.717 Stimmrechte).
Krtek13 AG im eigenen Namen sowie für
grosso holding Gesellschaft mbH
DI Hannes Niederhauser
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Herr DI Hannes Niederhauser hat wie folgt am 4.12.2015 gemeldet:
1.
Gemäß § 91 Abs. 1 und Abs. 5 BörseG sowie § 92 Z. 4 und Z. 7 BörseG teile ich im
Hinblick auf mein bisheriges gemeinsames Vorgehen mit der Krtek13 AG und der
grosso holding Gesellschaft mbH betreffend die S&T AG mit, dass mein
Stimmrechtsanteil an der S&T AG (ISIN AT0000A0E9W5) aufgrund des Verkaufs von
Aktien am 3.12.2015 durch die Krtek 13 AG und die grosso holding Gesellschaft
mbH die Schwellen von 30% und 25% der Stimmrechte der S&T AG unterschritten hat
und an diesem Tag (noch ohne Berücksichtigung der Auflösung der Gruppe gemeinsam
vorgehender Rechtsträger, siehe 2.) 23,61% (10.350.298 Stimmrechte) beträgt;
hiervon sind mir 18,64% (8.171.833 Stimmrechte) nach §92 Z. 7 BörseG
zuzurechnen.
Die mir zuzurechnenden Stimmrechte (noch ohne Berücksichtigung der Auflösung der
Gruppe gemeinsam vorgehender Rechtsträger, siehe 2.) werden dabei über folgende
Unternehmen bzw. Personen gehalten:
- grosso holding Gesellschaft mbH, Wien, Österreich
- Krtek13 AG, Landshut, Deutschland
2.
Im Zuge der Aktienverkäufe wurde am 3.12.2015 zugleich die Gruppe gemeinsam
vorgehender Rechtsträger bestehend aus mir, DI Hannes Niederhauser, der grosso
holding Gesellschaft mbH und der Krtek13 AG aufgelöst; die Stimmrechte dieser
Aktionäre sind daher nicht mehr gemäß § 92 Z. 7 BörseG zusammenzurechnen.
Aufgrund der von mir gehaltenen kontrollierenden Beteiligung im Ausmaß von mehr
als 50% der Stimmrechte der Krtek13 AG sind die von der Krtek13 AG an der S&T AG
gehaltenen Aktien gemäß § 92 Z. 4 BörseG aber weiterhin mir, DI Hannes
Niederhauser, einseitig zuzurechnen.
3.
Ich, DI Hannes Niederhauser habe somit aufgrund des Verkaufs von Aktien der S&T
AG am 3.12.2015 und die Auflösung der Gruppe gemeinsam vorgehender Rechtsträger
am 3.12.2015 die Schwelle von 10% unterschritten, sodass mein Stimmrechstanteil
an diesem Tag 9,56% (4.191.182 Stimmrechte) beträgt. Hiervon sind mir 4,59%
(2.012.717 Stimmrechte) nach §92 Z. 4 BörseG zuzurechnen. Die mir zuzurechnenden
Stimmrechte werden dabei über folgendes Unternehmen gehalten:
- Krtek13 AG, Landshut, Deutschland
Meine direkte Beteiligung an der S&T AG hat sich nicht verändert; ich halte
unmittelbar 4,97% (2.178.465 Stimmrechte).
DI Hannes Niederhauser
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Rückfragehinweis:
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Emittent: S&T AG
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Quelle: dpa-AFX
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