Es geht um ein internes Verfahren der Uni, bei der geprüft wird, ob der Freiherr so frei war, zu betrügen. Da hat sich der Anwalt völlig rauszuhalten.
Wenn demnächst jemand beklaut wird und der Beklaute und jedermann weiß, wer es war, wird der Anwalt des Diebs vielleicht auch noch Einspruch dagegen einlegen, wenn der Beklaute den Dieb nennt.
Aber klar, dass ein Adliger auf Sonderrechte pocht. |