dass es sich seit der Inso um zwei rechtlich getrennte Gebilde handelt, war ja schon immer klar. Deshalb ja auch 2 getrennte IVerfahren mit 2 unterschiedlichen IV`s. Entscheidend ist aber, wer hält die Anteile an der GmbH, wenn diese abgewickelt bzw. verkauft wird und nach Befriedigung der Gläubiger sowie der Inso-Kosten ein Nettogewinn bleibt. Und dies kann ja nur die AG sein, was ja auch Ahrendt an lorotlo bestätigt hat. Von Kübler, geschweige denn von der GmbH wirst du derzeit keine Infos bekommen, deshalb auch die Diskussion, inwieweit AG-Aktionären hier ein Inforecht zusteht. Aber dies eventuell einzuklagen wäre zu mühsam. Infos müssten aber Aktionäre von Ahrendt bekommen können. Deshalb auch schon immer die Frage, wie die beiden IV´s miteinander können, was weiß Ahrendt und wieweit ist er über den Verlauf der Investorensuche informiert. Auch magnum hat recht, wenn nach Details zur Geschäftslage fragt. Auch hier sollten alle einmal überlegen und rechergieren, wie wir an verlässliche Daten kommen. Alle Überlegungen gehen davon aus, dass die Aussagen von Kübler stimmen. Alelrdings auch schlecht vorstellbar, dass dem nicht so ist, denn dann hätte er Probleme. Es wäre auch gut, jetzt die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger einzuschalten, sofern dies noch nicht geschehen ist, damit diese mit ihren Juristen alle Möglichkeiten für die Anleger auslotet. |