"Wie ist das mit der Ausbuchung steuerlich ?"
Hi lustag (lustig ?) !
Haben Sie für Ihre WaMu`s kein Release erteilt und Ihre Shares wurden wertlos ausgebucht, können Sie diese realisierten Verluste N I C H T steuerlich absetzen !
Haben Sie hingegen diese WaMu`s/WMIH`s oder irgendwelche anderen Aktien oder andere Wertpapiere v e r k a u f t und sind Ihnen dann daraus Verluste entstanden, dann wiederum können Sie d i e s e Verluste im Folgejahr des entstehens steuerlich geltend machen ! D.h. Sie sparen effektiv den Steueranteil von der Summe Ihres Verlustes. Ist der Verlust jedoch höher als das zu versteuernde Einkommen in diesem Jahr, zahlen Sie keine Steuern und der Rest (der Verluste) kann auf das nächste Jahr übertragen und dann abgeschrieben werden. Usw.
So sind die steuerlichen Regeln, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben. Für Sie ist dann das sogenannte "Wohnsitzfinanzamt" zuständig.
Dazu benötigen Sie dann eine Bestätigung / Abrechnung Ihrer Bank, welche Sie dann Ihren Stb. zusammen mit Ihren anderen Papieren geben und der widerum legt diese dann dem FA. vor.
Alles klar ?
Gruß, SW. |