Antrag auf Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung:
Wer dieses Vorgehen unterstützen möchte, kann sich dem Antrag anschließen und schreibt morgen einen Dreizeiler an die Solar Millennium AG, z. Hd. Vorstand Wolff.
Sehr geehrter Herr Wolff, als Aktionär der Solar Millennium AG fordere ich Sie hiermit auf, unverzüglich eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen. Begründet liegt dieses Anliegen in den Paragraphen 92 und 122 AktG.
Mit freundliche Grüßen
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Und so sieht die rechtliche Grundlage aus:
Außerordentliche Hauptversammlung Bezeichnung für jede Hauptversammlung, die nicht eine ordentliche Hauptversammlung (regelmäßig jährlich wiederkehrende Hauptversammlung gem. 175 ff AktG) ist.
Die außerordentliche Hauptversammlung ist vom Vorstand
#gem. 92(1) AktG einzuberufen, wenn im Zuge der Aufstellung einer Jahres- oder Zwischenbilanz ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals festgestellt wird,
# gem. 122(1) AktG auf Verlangen der Aktionäre, deren Anteile den zwanzigsten Teil (=5%) des Grundkapitals erreichen, einzuberufen.
Statuarisch kann das Recht zur Einberufung der Hauptversammlung an einen geringeren Anteil des Grundkapitals verknüpft werden. Das Verlangen nach Einberufung ist schriftlich unter Angabe von Gründen an den Vorstand zu richten.
Nachtrag: 5 % des Grundkapitals sind 625.000 Aktien Das ist machbar. |