Na libuda, da gehen die Pferde ein bisschen mit dir durch in Sachen Abschreibungen...es gibt keinen objektiven Werte für diese iVG, daher das von dir zitierte Verfahren. Die Werte müssen nur abgeschrieben werden, wenn die diskontierten Cashflows aus diesem VG unter den Buchwert sinken. Da wir diese Werte und Annahmen nicht kennen, ist es müßig, darüber zu spekulieren. Ob solche Abschreibungen überhaupt - sofern sie nicht gigantisch sind, -für die Bewertung relevant sind, ist sowieso fraglich. Du kaufst doch keine Aktie wegen einer Bilanzposition...
@ jakobjr, du hattest in der Tat recht, jemand hier im Forum hat über Verluste in 2022 spekuliert...dafür distanziere ich mich eindeutig :-). Die kommen aber 2023.... |