Habe ich immer schon gesagt: "Von den US-Adressen Goldman Sachs und Morgan Stanley gibt es mal wieder Neuigkeiten in Zusammenhang mit ihren Positionen in der Wirecard Aktie. Die Stimmrechtsmitteilungen erscheinen regelmäßig und demonstrieren immer wieder, dass die gerne als „Großaktionäre” bezeichneten beiden US-Banken gar keine so großen Aktienpakete besitzen, wie es die Gesamtposition suggeriert. Man ist vor allem bei Derivaten und Shortselling-Aktivitäten in der Wirecard-Aktie präsent. Die Zahl der tatsächlich gehaltenen Wirecard-Aktien macht dagegen nur einen kleinen Teil aus." Nach meiner Ansicht sind diese Formationen ein Kartell, denn die haben sicherlich eine feste Vereinbarung über Verleih und Rückgabe, d.h. Verleih und Kauf mit Vereinbarungen. Also nach meiner Ansicht ein Kartell, oder so was Schlimmeres und das ist allgemein verboten, aber an der Börse scheinbar nicht. Was sagt die Bafin dazu? Wenn mehrere sich zusammenschließen zum Zweck einer Übervorteilung anderer dann müsste das eigentlich eine Bandenbildung sein, da ist ein Rechtsberater gefragt. |