Dann also leider doch:
Donna schreibt in #33477, dass "bei Insgesamt 11 Aktien Verkaufsgeschäften die Offenlegungsfrist nicht eingehalten wurde." -> Dies habe ich detailliert in #33480 widerlegt. Es gab 8 Geschäfte von Anfang 2017 (also zu einer Zeit in der es uns alle hier im Thread sowie der Großteil der heute bzw. zwischenzeitlich verantwortlichen Personen noch nicht gab). Der große Hype begann in 10/2017. Daneben gibt es 5 Verkäufe von GJ, die fristgerecht veröffentlicht wurden.
Donna schreibt daraufhin in #33482 "Die Frist zur Veröffentlichung beträgt 3 calendar days!" ->Dies habe ich in #33483 bereits zum 3. Mal als falsch nachgewiesen. Hierzu habe ich in #33483 einfach die letzte Richtigstellung meinerseits kopiert. Mein in diesem Post genanntes Fazit ziehst du unglücklicherweise leider aus dem Kontext. Es bezieht sich in dieser Antwort auf die von dir genannten Vorwürfe, dass GJ nicht fristgerecht veröffentlicht hätte. Dies auch für deine Optionsgeschäfte gelten zu lassen ist leider von dir falsch zitiert und wurde so nie von mir behauptet.
Zum Thema Optionsgeschäfte: Ich kenne die Fristen dafür nicht, da ich sämtliche Regularien nicht durchgelesen habe. Dies ist u.a. etwas, was die BCSC mir hoffentlich beantworten wird. Unabhängig von SEDI wurden diese Vorgänge stets unmittelbar durch die CSE veröffentlicht. Für den Aktionär war nie ein Nachteil festzustellen auch wenn dies gerne versucht wird so darzustellen.
Was ich in diesem Zusammenhang wirklich traurig finde ist die seit Tagen für jeden nachzulesende Tatsache, dass du deine falschen Vorwürfe der Verkäufe ("Jahre verspätet gemeldet " ->gibt es schlicht nicht!) dann sehr fließend auf die Optionsgeschäfte übergehen lässt und dabei beides immer wieder in deiner Argumentation miteinander vermischst. Fehler passieren mir auch, nur sollte man dann auch die Größe haben diese zu korrigieren.
So, fürs WE bin ich raus aber ab kommender Woche würde falsche Inhalte selbstverständlich wieder korrigieren. |