Bei so viel Polemik, welche Sie immer wieder an den Tag legen, bleibe ich sachlich:
Sie bringen etwas gehörig durcheinander. Den Link der Bafin, den sie unter #1918 zur Verfügung gestellt haben führt folgendes aus:
"Die Überwachung von Unternehmensabschlüssen, die sogenannte Bilanzkontrolle, ist in Abschnitt 16 Unterabschnitt 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) geregelt. In einem zweistufigen Verfahren wird die Rechtmäßigkeit von Unternehmensabschlüssen geprüft. Die Regelungen wurden im Dezember 2004 mit dem Bilanzkontrollgesetz (BilKoG) eingeführt und stellen eine zusätzliche externe Kontrolle dar, um das Vertrauen der Anleger in die Richtigkeit von Unternehmensabschlüssen von bestimmten Unternehmen, die einen organisierten Markt in Anspruch nehmen, zu stärken."
Ihr Post zielte auf die nicht veröffentlichten JA.
Das habe ich nur korrigiert.
Um auf Ihre Frage zurückzukommen, natürlich kenne ich diesen Abschnitt mitsamt den Unterabschnitten.
Ich bin fair, mir dieses nicht zu unterstellen ist unfair. Ich schreite ein, wenn jemand etwas rechtlich falsches postet.
Der von ihnen zitierte Abschnitt 16 WpHG, genauer die §§ 106 - 118 WpHG ist in zwei Unterabschnitte aufgeteilt: Unterabschnitt 1 und 2. Die "Bilanzkontrolle", welche sie ausführen kommt im Unterabschnitt 1 vor, also in den §§ 106 - 113 und legt veröffentlichte JA zugrunde und diesen Link haben Sie veröffentlicht. Der Unterabschnitt 2 stellt die §§ 114 - 118 heraus und hat mit Bilanzkontrolle nichts zu tun.
Wenn Sie etwas im Internet recherchieren und ihre Interpretation veröffentlichen, dann bitte vollständig und richtig, wenn sie ernst genommen werden wollen.
Da sie kein Aktionär sind und selbst ausführten, dass Sie eine Art Kontrolle für den nicht wissenden Aktionär darstellen wollen, dann bitte richtig. Einfach nur irgendwelche Links der Bafin zu veröffentlichen und eigene Interpretationen abzuleiten, provozieren dann halt Korrekturen.
Ich erwarte zukünftig mehr seriöse Recherche. Auch wenn man zu Gesetzen durchaus auch eine eigene "Meinung" haben darf, sollte dies aber auf Basis der richtigen und eigentlich gemeinten Vorschriften stattfinden. |