Deutsche Cannabis AG

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neuester Beitrag: 12.12.22 08:54
eröffnet am: 12.01.15 01:03 von: Mr.Esram Anzahl Beiträge: 2238
neuester Beitrag: 12.12.22 08:54 von: HonestMeyer Leser gesamt: 582736
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21.09.18 08:08

31878 Postings, 5365 Tage tbhomyFrau Beuttenmüller will auch nur Gewinne...

...hat sie gegenüber der Öffentlichkeit erklärt (#1888).

Schreibt hier zufällig jemand, der aus dem Kreis um Frau Beuttenmüller stammt, mit ? Ich hätte da bitte eine Frage... ;-)  

21.09.18 08:11

31878 Postings, 5365 Tage tbhomyDeutsche Cannabis AG

Viel Glück allen Investierten. Ich habe so ein Bauchgefühl, dass ihr es brauchen könnt. ;-)  

21.09.18 08:13

9909 Postings, 3007 Tage Senseo2016Deutsche Cannabis

Mir wäre viel lieber es würde hier über die Legalisierung von
Cannabis in Deutschland gesprochen. Diese wird ähnlich wie in Canada und
USA nämlich über kurz oder lang kommen.  

21.09.18 12:00

9909 Postings, 3007 Tage Senseo2016Deutsche Cannabis AG

https://de.investing.com/news/stock-market-news/...g-in-europa-601335

Siehe oben werden derzeit massenhaft Cannabis Unternehmen aus dem Boden gestampft  

21.09.18 13:28

9909 Postings, 3007 Tage Senseo2016Da hat wohl jmd fette B e u t ( t ) e gemacht

21.09.18 13:51

31878 Postings, 5365 Tage tbhomySenseo...#1903

Hier sollte man sich eigentlich über das Portfolio und den Ausblick dieser AG sowie seiner Assets unterhalten, oder ?

Sobald die Blackbox zu den Beteiligungen endlich mal geöffnet wurde... :-(

 

21.09.18 14:07

9909 Postings, 3007 Tage Senseo2016Aufgrund des Hypes um Cannabis , würde

ich an der Stelle den Namen kaufen. Dieser ist natürlich genial. Dann den Inhalt mit neunen Leben füllen .  

21.09.18 14:28

31878 Postings, 5365 Tage tbhomy#1907

Nicht schlecht die Idee, aber die aktuelle Marktkapitalisierung von über 15 Millionen Euro ist vlt. etwas übertrieben. Und wie soll man den "Namen kaufen" ohne WpÜG ?

Tuts da nicht einfacher und günstiger eine Vorrats AG unter dem Namen Deutsche Cannabis Beteiligungs AG oder Erste Deutsche Hanf AG ?  

21.09.18 14:41
1

9909 Postings, 3007 Tage Senseo2016Hoffentlich konnte Beutte 3 , 70 Mark verdienen :-

23.09.18 13:37

10203 Postings, 3751 Tage Ebi52@ Senseoj

Name Beuthenmuller hat mich vor diesem Invest abgeschreckt! Danke Rüdiger!  

24.09.18 12:08

31878 Postings, 5365 Tage tbhomyDie nächste KE dann auch wieder zu 1 Euro ?

https://www.ariva.de/news/...e-cannabis-noch-mehr-neue-aktien-6443724

Und jetzt noch einmal hochgezogen, um... ? Hoffentlich wird das nicht Realität... :-(

Nur meine Meinung.  

24.09.18 12:25

17632 Postings, 5706 Tage M.MinningerKE kann ruhig kommen

Deswegen muss der Kurs nicht auf 1 Euro runtergehen  

24.09.18 12:33

31878 Postings, 5365 Tage tbhomyMuss er nicht, könnte er aber.

24.09.18 13:31

17632 Postings, 5706 Tage M.MinningerLöschung


Moderation
Zeitpunkt: 24.09.18 15:25
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Off-Topic - Threadfremde Aktie.

 

 

26.09.18 11:22

42014 Postings, 8926 Tage RobinUnterstützung

bei Euro 1,275  

26.09.18 13:35

10203 Postings, 3751 Tage Ebi52@Robin

Durch einen einfachen Mouseclic ist diese"Unterstützung*futsch!  

09.10.18 12:32

10203 Postings, 3751 Tage Ebi52Also!

Mein sauer verdientes Geld hat es nicht verdient, in AGs zu vergammeln! Ohne erkennbare Geschäftstätigkeit ist diese Firma, trotz der honorigen und überaus vertrauenswürdigen Einsätze der Fam. B.für mich nicht akzeptabel!
Wo bleibt das Einschreiten der Bafin?  

09.10.18 15:08

31878 Postings, 5365 Tage tbhomyEbi52

Die Bafin ist doch bereits mit einer Akte vertreten. Die Fristen nach dem Enforcement der Bafin laufen, wie bei allen befristeten Verwaltungsvorgängen der Behörden.

Widerspruch gegen eine Zwangsmaßnahme heißt nicht, dass man der Pflicht nicht mehr nachkommen muss. Die Berichte sind so oder so zu erstellen, falls man nicht zwangsweise von der Handelbarkeit seiner Aktie und damit vom Kapitalmarkt abgeschnitten werden möchte.

Quellen:
https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/BoersenMaerkte/...ontrolle_node.html  

09.10.18 16:06

733 Postings, 4956 Tage PleiteadlerWas für eine Fehlinformation.

Bilanzkontrolle hat nichts mit Zwangsgeldverfahren wegen fehlender Abschlüsse zutun.
Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung prüft inhaltliche Fehler des Jahresabschlusses und der Abschlussprüfung.
Hauptsache mal irgendein Fremdwort aus dem Zusammenhang genommen und einfach ohne die Rechtsauslegung zu lesen hier platziert. Super!  

24.10.18 14:37

4593 Postings, 3994 Tage StrandläuferHerr Siegemund reduziert seinen Anteil weiter

25.10.18 10:14

31878 Postings, 5365 Tage tbhomy#1920: Hat sich wohl für ihn gelohnt?

Zu welchen Preisen hatte er noch gleich gekauft ?  

25.10.18 10:28

31878 Postings, 5365 Tage tbhomyPleiteadler, bitte Ihre Anschuldigungen beenden

Sie wollen uns Ariva-Lesern hier wirklich glaubhaft machen, dass die Bafin eine Bilanzkontrolle in Erwägung zieht, ohne dass sie Kenntnis von den relevanten Pflichtberichten hat ? Oder ein Bericht noch nicht einmal erstellt wurde ?? Das ist nicht Ihr ernst ?

Kennen Sie Abschnitt 16 WpHG ?

"Abschnitt 16 Überwachung von Unternehmensabschlüssen, Veröffentlichung von Finanzberichten"
https://www.buzer.de/gesetz/1262/b3558.htm

Merkwürdig, dass die Punkte im WpHG gemeinsam in einem Abschnitt behandelt werden...

Genau lesen übrigens: Zum "Enforcement" der Bafin habe ich nur die Fristhaltung erwähnt und einen Link eingefügt, damit die Leser den "Fachbegriff" nachvollziehen können. Ich habe gar nichts von einem Zusammenhang geschrieben, oder ??  

Ich erwarte zukünftig mehr Fairness von Ihnen. Danke.

P.S. Vlt. wurde ja eine Prüfung der Berichte in den Raum gestellt, so diese dann vollständig vorliegen ? Sind ja viele ungeprüft...

Beweis:
http://www.deutschecannabis.com/finanzberichte/

Wer weiß das schon...?  

25.10.18 11:46

733 Postings, 4956 Tage Pleiteadler#1922

Bei so viel Polemik, welche Sie immer wieder an den Tag legen, bleibe ich sachlich:

Sie bringen etwas gehörig durcheinander.
Den Link der Bafin, den sie unter #1918 zur Verfügung gestellt haben führt folgendes aus:

"Die Überwachung von Unternehmensabschlüssen, die sogenannte Bilanzkontrolle, ist in Abschnitt 16 Unterabschnitt 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) geregelt. In einem zweistufigen Verfahren wird die Rechtmäßigkeit von Unternehmensabschlüssen geprüft. Die Regelungen wurden im Dezember 2004 mit dem Bilanzkontrollgesetz (BilKoG) eingeführt und stellen eine zusätzliche externe Kontrolle dar, um das Vertrauen der Anleger in die Richtigkeit von Unternehmensabschlüssen von bestimmten Unternehmen, die einen organisierten Markt in Anspruch nehmen, zu stärken."

Ihr Post zielte auf die nicht veröffentlichten JA.

Das habe ich nur korrigiert.

Um auf Ihre Frage zurückzukommen, natürlich kenne ich diesen Abschnitt mitsamt den Unterabschnitten.

Ich bin fair, mir dieses nicht zu unterstellen ist unfair. Ich schreite ein, wenn jemand etwas rechtlich falsches postet.

Der von ihnen zitierte Abschnitt 16 WpHG, genauer die §§ 106 - 118 WpHG ist in zwei Unterabschnitte aufgeteilt: Unterabschnitt 1 und 2. Die "Bilanzkontrolle", welche sie ausführen kommt im Unterabschnitt 1 vor, also in den §§ 106 - 113 und legt veröffentlichte JA zugrunde und diesen Link haben Sie veröffentlicht.
Der Unterabschnitt 2 stellt die §§ 114 - 118 heraus und hat mit Bilanzkontrolle nichts zu tun.

Wenn Sie etwas im Internet recherchieren und ihre Interpretation veröffentlichen, dann bitte vollständig und richtig, wenn sie ernst genommen werden wollen.

Da sie kein Aktionär sind und selbst ausführten, dass Sie eine  Art Kontrolle für den nicht wissenden Aktionär darstellen wollen, dann bitte richtig.
Einfach nur irgendwelche Links der Bafin zu veröffentlichen und eigene Interpretationen abzuleiten, provozieren dann halt Korrekturen.

Ich erwarte zukünftig mehr seriöse Recherche. Auch wenn man zu Gesetzen durchaus auch eine eigene "Meinung" haben darf, sollte dies aber auf Basis der richtigen und eigentlich gemeinten Vorschriften stattfinden.  

29.10.18 08:29

31878 Postings, 5365 Tage tbhomyFalschdarstellung

" dass Sie eine  Art Kontrolle für den nicht wissenden Aktionär darstellen wollen, dann bitte richtig. "

Ich will keine Art Kontrolle für den nicht wissenden Aktionäre darstellen.

Da ICH weder in der Dt. Cannabis AG investiert bin NOCH die Absicht habe, zu investieren, kann ich von mir behaupten, in meiner Meinung UNBEFANGEN zu sein.

Bitte belegen, in welchem Posting ich zu welchem Thema "nicht richtige Vorschriften" gepostet habe. Danke.

Zum Glück kann sich jeder Ariva-Leser hier selbst ein Bild machen...  

29.10.18 09:04
1

733 Postings, 4956 Tage Pleiteadler@tbhomy: #1918

Gerne wiederhole ich mich für sie:
Der von Ihnen dargestellte BaFin-Link stimmt nicht mit ihrer vorherigen Aussage überein.

Ich finde es recht perfide, wenn sie immer hervorheben müssen, das sie kein Aktionär seien und daher unbefangen. Als ob jeder Aktionär nur von seinen einschlägigen niederen Instinkten und Motivationen getrieben sei und für öffentlich zugängliche Informationen blind.
Sie unterstellen mit ihrem Auftritt, dass jeder Aktionär ein Blödkopf ist, der nicht in der Lage sei, öffentlich zugängliche Informationen zur Aktie zu lesen und entsprechend einzuordnen.
Denn mehr machen sie nicht: sie wiederholen öffentliche Informationen und geben teils ihren Senf dazu, der nicht immer rechtlich in Übereinstimung zu bringen ist.
Sie stellen sich quasi über jeden Aktionär in diesem Board und begründen dies damit, sie seien kein Aktionär und damit unbefangen.
Neutral sind sie ja nicht, weil zumindest in der nahen Vergangenheit sie häufig ihre Polemik zu handelnden Personen frei sprudeln lassen.
 

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