geworden? Schwachsinn. Ergänzt wird Art. 17 MAR auf europäischer Ebene durch verschiedene Level 2- und Level 3-Maßnahmen, national aber auch weiterhin durch das WpHG, das im Hinblick auf die Verordnung sowie die entsprechenden Durchführungsbestimmungen durch das Erste Finanzmarktnovellierungsgesetz (1. FiMaNoG) und das Zweite Finanzmarktnovellierungsgesetz (2. FiMaNoG) angepasst wurde.
Unabhängig was für ein aktienloser Profi sie sind, was meinen sie zum Inhalt der Mitteilung.
Übrigens ist diese Mitteilung keiner Adhoc-Pflicht.
"Seit Juli 2016 gilt es, sich für eine Seite zu entscheiden. Ich z.B. setze mich daher ebenfalls für die Bekämpfung von Insidergeschäften und Marktmanipulationen ein, wenn man so will. " Robin Hood? |