Wäre schön, wenn es hier weniger um Gefühle und mehr um Fakten ginge.
Gehen wir einmal kurz davon aus, dass ein rückwirkender Liquidationsantrag überhaupt möglich ist und dass Steinhoffs Maßnahmen, nämlich Tekkie aus dem GS herauszunehmen und damit die Möglichkeit zu geben die Gesamtforderung durchzusetzen, null und nichtig sind (was ich nicht verstehen würde, denn dann liegt ja keine Beschwer vor, die einen Liquidationsantrag rechtfertigen könnte). Hat den noch niemand versucht die Bestimmungen zu finden, in welchen der Liqifationsantrag geregelt ist? Was sind die Voraussetzungen? Ist es ähnlich unserem Insolvenzantrag? Ist Überschuldung ein Insolvenzgrund? Bei uns nicht, aber wie siehts in SA aus?
Sollte sich alles ergoogeln lassen, wenn jemand Zeit hat. |