Steuerproblem ausgeknockte Zertifikate

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neuester Beitrag: 25.04.21 13:30
eröffnet am: 31.03.09 08:50 von: Jeronimo007 Anzahl Beiträge: 37
neuester Beitrag: 25.04.21 13:30 von: Anjabypea Leser gesamt: 11121
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31.03.09 08:50
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31 Postings, 5748 Tage Jeronimo007Steuerproblem ausgeknockte Zertifikate

Guten Morgen,

ich verfolge schon länger die interessanten Forumsbeiträge auf Ariva, habe mich jedoch erst jetzt dazu mich anzumelden und zwar aus folgendem Grund.

Ich habe im Zuge der Finanzkrise wie so viele Verluste mit Hebelzertifikaten erlitten, die ausgeknockt wurden. Meine Bank (Comdirect) weisst einige ausgeknockte Zertifikate nicht auf der Jahresbescheinigung 2008 aus, so dass ich diese nicht als Verluste bei den Sonstigen Einkünften in meiner Steuererklärung berücksichtigen kann.

Meine Vermutung ist, dass Knockoutzertifikate bestimmter Emittenten (z.B. Citibank, L&S) mit Laufzeitende bei der Jahresbescheinigung nicht berücksichtigt werden. Beispiele hierzu  WKN CG4259, LS136C. Das ist meiner Meinung nach Betrug und diese Produkte müssten schlichtweg vom Markt verschwinden, denn wer verkauft schon sein Hebelzertifikat noch nach dem Knockout, falls dies überhaupt noch möglich ist.
Open End Hebelzertifikate sind zumindest aufgeführt, wenn auch nicht mit Verkaufspreis und entsprechendem Verlustausweis. Beispiel WKN CG7005, CG7075.
Es gibt jedoch auch Emittenten (HSBC) von Hebelzertifikaten bei denen der Verlust ohne Probleme bei den Termingeschäften berücksichtigt wird. Beispiele hierzu WKN TB1HKS, TB1UL3.
Für mich stellt sich die Frage, ob es noch mehr Betroffene hier gibt und wie man ggf., wenn es sich als wahr heraustellt, dagegen vorgehen kann. Danke.

Gruß  
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11 Postings ausgeblendet.

13.07.09 09:54

9975 Postings, 9187 Tage bauwiEinspruch bzw. Widerspruch einlegen!

Bleib dran und zeig den Finanzgeiern die Krallen!
Ich sehe keinen Unterschied in Verlusten aus Aktien und Zertifikaten.

Weitere Möglichkeit:
Informiere Dich bei einem anderen Finanzamt, bzw. der übergeordneten Instanz!
Darüber hinaus gibt es auch firme Steuerberater. Leider nur noch selten!

Viel Glück!
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MfG bauwi
Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, daß er tun kann, was er will, sondern das er nicht tun muß, was er nicht will.

14.07.09 14:41

31 Postings, 5748 Tage Jeronimo007ok werde ich wohl tun.

09.11.09 22:40

31 Postings, 5748 Tage Jeronimo007Finanzamt lehnt Einspruch ab

Mein Finanzamt hat meinen Einspruch abgelehnt und begründet es damit, dass Hebelzertifikate keine Termingeschäfte seien sondern zu Optionsscheinen zählen würden. Deshalb könnten diese Verluste nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG nicht anerkannt werden. Für mich ist dies eine bodenlose Frechheit. Gibt es Erfahrungswerte was man noch machen kann, Urteile etc.? Wäre sehr dankbar, denn dies kann ich vom deutschen Staat nicht akzeptieren.
Danke.  

10.11.09 08:06

31 Postings, 5748 Tage Jeronimo007keine Ideen, Anregungen zu dieser Ungerechtigkeit?

10.11.09 08:29
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2696 Postings, 6435 Tage Ischariot MDIdee nicht

aber das hier:
http://www.finanzen.net/nachricht/...sen-Optionen-verrechenbar-669758

Ansonsten Gang vor das Finanzgericht erwägen. Kommt auf die KO-Summe an, ob sich der Aufwand lohnt. Immerhin besteht die Chance, daß sich der Fiskalritter das Leben zu einfach macht und aus Bequemlichkeit nicht zwischen Optionen, OS und KO-Zertis unterscheidet.
Habe aber jetzt keine Ahnung, ob es dazu (also speziell zu KOs) Präzedenzen in der Steuerrechtsprechung gibt.  

10.11.09 14:44

31 Postings, 5748 Tage Jeronimo007Danke für den Link,

auch wenn er nicht gerade positive Infos beinhaltet. Ich werde mir eine Klage vor dem Finanzgericht überlegen, wenn ich nicht noch auf weiteres Argumentationsmaterial dem Finanzamt gegenüber stosse.  

10.11.09 18:33

31 Postings, 5748 Tage Jeronimo007finde es komisch, dass ...

... hier niemand das gleiche Problem hat.

Gruß  

10.11.09 21:05
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7114 Postings, 8543 Tage KritikerDieses Problem ist für Viele

das gleiche, zumindest ähnlich.
Doch sie haben keine Beurteilung und nehmen es hin.

FM Eichel ist es gelungen, einen gültigen Erlaß zu schaffen, daß Finanzämter an die übliche Rechtsprechung nicht gebunden sind. Strafgesetze gelten nur noch für den Bürger!

Die AbgeltungsSteuer wurde eingeführt aus der Grundlage des sozialistischen  Hasses gegen Börsen-trader, die demnach Verbrecher gegen das Volk sind.
@ Jeronimo - Du bist hierin rechtlos!

Solltest Du weiters solche Zertis traden wollen - und nicht vor Verfall verkaufen - kann ich Dir nur andere Bank empfehlen; in Österreich, Schweiz, Singapur, usw. - oder andere "Steuer-Oase".  

11.11.09 08:06
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31 Postings, 5748 Tage Jeronimo007danke, einfach nur unglaublich.

12.11.09 10:02
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9975 Postings, 9187 Tage bauwiirgendwas ist da doch faul!

WIe unter Posting 15 zu lesen ist, geht's anscheinend doch.
ich habe den Eindruck , dass jedes Amt sein eigenes Süppchen kocht!
Wenn derartige Verluste nicht akzeptiert werden sollten, wie können die sich dann an den Gewinnen die Hände reiben? Gemeint sind die Finanzämter!
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MfG bauwi
Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, daß er tun kann, was er will, sondern das er nicht tun muß, was er nicht will.

12.11.09 10:20
1

8889 Postings, 6761 Tage petrussRichtig Bauwi

das finde ich aber auch!
Der "richtige" Steuerberater weis wie das gemacht wird. Wenn der Gewinn versteuert werden muss, dann muss man auch den Verlust geltend machen können. Ganz einfach.  

12.11.09 10:30
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809 Postings, 5832 Tage oldboy59ja...

aber laut Abgeltungssteuergesetz kann man nur Verluste innerhalb der gleichen Einkunftsart verrechnen und da gibts nix dran zu rütteln.
Interessanterweise kannst du aber Zinseinnahmen und ich glaube auch Dividenden u.ä. mit den Verlusten aus Hebelzertifikaten verrechnen - bzw. macht das die Bank sowieso automatisch für dich.  

12.11.09 10:43

3309 Postings, 6050 Tage kirmet24@26

dein FA handelt nach geltender Rechtssprechung. Kannst dir weitere Einsprüche etc sparen, da sinnlos, es gibt schon verschiedene Gerichtsurteile zu deinem Fall. Einfach googlen hilft.
Das FA sieht einen wertlosen Verfall nicht als Verkauf. Ob das gerecht ist oder nicht, ist erstmal eine subjektive Meinung.

12.11.09 10:57

445 Postings, 5935 Tage ambachab das Problem

mit klassischen Optionsscheinen die wertlos ausgebucht wurden. Das lustige an den Scheinchen ist, man kann die zwischen 1 und 3 Tagen vor Ablauf, je nach Emmitent, nicht mehr verkaufen, um den Verlust zu realisieren!

Werde aber auch dem FA eine Aufstellung machen, weiss aber noch nicht, was dabei rauskommt. Warscheinlich nichts Gutes. Empfinde das auch als maßlose Ungerechtigkeit!  

12.11.09 10:58
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13436 Postings, 8957 Tage blindfishkirmet...

nur ist es ja kein wertloser verfall, wenn das ding zu 0,001 ausgebucht wird - bei 1000 stück ist es halt 1€ verkaufspreis... wenn man also zu 1,00€ gekauft hat, hat man einen verlust von 999€...
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Jegliche Beschädigungen sind vom Hersteller gewollt und stellen keinen Mangel dar!

12.11.09 11:35
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31 Postings, 5748 Tage Jeronimo007@ blindfish

Genau das ist ja das Problem, dass es Hebelzertifikate gibt, bei denen keine Rückzahlung von 0,001 € erfolgt, wenn der Knockout eingetreten ist. Diese Produkte müssten schlichtweg verboten werden.  

25.11.09 09:08

31 Postings, 5748 Tage Jeronimo007Ich habe noch einmal Beschwerde beim Finanzamt...

... eingelegt und bin auf die Antwort gespannt. Von einem deutschen Rechtsstaat kann man jedenfalls nicht mehr sprechen.  

23.04.21 04:12

1 Posting, 1342 Tage SimoneyivhaLöschung


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Zeitpunkt: 23.04.21 15:31
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