Sollen "heimliche" Vaterschaftstests verboten werden?

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neuester Beitrag: 26.06.05 10:45
eröffnet am: 09.01.05 11:28 von: SchwarzerLo. Anzahl Beiträge: 136
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12.01.05 18:07

26159 Postings, 7560 Tage AbsoluterNeuling@kiiwii

bilanz - das Auserwähltheitssyndrom

Keineswegs, nur bist Du schon bei einem ganz anderen Thema, das ich mit Dir nicht diskutiere.

bilanz - das Auserwähltheitssyndrom

Absoluter Neuling

 

12.01.05 18:11

129861 Postings, 7670 Tage kiiwiiCiao, bello.

(Bedenke: Alles hängt mit allem zusammen)

MfG
kiiwii  

12.01.05 19:20
"Dann teste mal schön, so lange Du noch darfst."

ich will und werde nicht testen. ich will nur das recht dazu haben. und du bist mir noch die antwort schuldig, warum ich die selbstbestimmung meines sohnes nicht verletze, sobald meine frau zugestimmt hat.

"Ich hoffe, Du hast Dir das gut überlegt."
ja, habe ich. ich will das recht haben. und dafür bin ich bereit zu kämpfen. der tatsächliche test und/oder ergebnisse interessieren mich persönlich nicht.

deine fragen implizieren für mich, das du ein grundsätzliches problem mit unsicherheit hast. ich würde mich nach einem test nicht schämen meinem sohn dies jederzeit mitzuteilen. ich kenne diverse paare die kinder adoptiert haben, ihre kinder in dem vollen wissen darum haben aufwachsen lassen und alle miteinand glücklich sind. genetik ist nur ein baustein in der familie, aber um das wissen auf diesen baustein hat jeder das recht.

und warum sollte ich es mir "gut überlegen"? es nur ein test auf genetische erzeugung. mehr nicht. aber etwas auf das alle das anrecht haben, die fakten zu wissen. und zwar ohne das ich meine frau vor gericht zerren muss, falls ich minderwertigkeitskomplexe habe oder mir aus sonstigen gründen unsicher bin.

über alle anderen medizinischen daten meines sohnes darf ich übrigends auch jederzeit verfügen.

was ist, wenn mein  sohn eine blutgruppe hat, die er bei meiner und der meiner frau gar nicht haben könnte? darf man vätern überhaupt die blutgruppe ihrer kinder mitteilen? könnte das nicht zu verunsicherungen führen? wurde das gut überlegt?

in diesem sinne  

12.01.05 21:03

26159 Postings, 7560 Tage AbsoluterNeuling@neoandersson #78

bilanz - das Auserwähltheitssyndrom

und du bist mir noch die antwort schuldig, warum ich die selbstbestimmung meines sohnes nicht verletze, sobald meine frau zugestimmt hat.

Das habe ich nie behauptet, weil es nicht stimmt, denn Ihr würdet sie verletzen.

über alle anderen medizinischen daten meines sohnes darf ich übrigends auch jederzeit verfügen.

Du unterliegst einem zweifachen Irrtum:

  1. geht es hier überhaupt nicht um medizinisch relevante Daten - wenn eine derartige Untersuchung für Kind und/oder Mutter medizinische Relevanz hätte bzw. hat (wie z. B. bei der Blutgruppenbestimmung wegen der Rh-Prophylaxe bei der rh-negativen Mutter oder im Rahmen der Pränataldiagnostik von schweren Erbkrankheiten), sieht die Sache ganz anders aus. Die Tatsache, ob Du oder jemand anders der genetische Vater bist/ist, ist in der Regel vollkommen unerheblich, insbesondere für das Kind. Es sei denn, und da kommen wir wieder auf Dein Posting #52 oder auch das von satyr (#11) zurück, diese Untersuchung ist wegen einer Organ- oder Knochenmarkspende zur Feststellung der Gewebekompabilität notwendig.
  2. beraube ich Dich nur ungern Deiner Allmachtsphantasien, aber Du darfst keineswegs über alle medizinischen Daten oder Belange Deines Sohnes verfügen. Sei besser froh, dass Du keine Tochter hast.

Du forderst mit Deinen Äusserungen das Recht auf genetische Identitätstestung Deines Kindes für Dich ein, nicht für Dein Kind. Diese Forderung mag berechtigt sein, aber offenbar wiegt sie aber weniger schwer als die Forderung nach Selbstbestimmung des Kindes - daher das Verbot.

Noch zu den Blutgruppen:
das kann man schon machen, die Blutgruppen den Vätern mitteilen, obwohl die Väter natürlich nicht getestet werden, da sie für den Geburtsvorgang in dieser Hinsicht medizinisch unwichtig sind. Was denkst Du über folgende Konstellation:
Vater hat A positiv (ist Blutspender), Mutter hat B negativ, Kind hat Blutgruppe 0 positiv. Scheidung oder nicht?

Zum Schluss möchte ich eines doch noch nachfragen, um ganz sicher zu gehen, dass ich Dich richtig verstanden habe.
Du würdest Deinem Sohn tatsächlich "jederzeit", d.h. also sobald er es verstehen kann, sagen wir mit 6, 7, 8 Jahren, mitteilen: "Ich habe damals einen genetischen Test gemacht, um ganz sicher zu wissen, dass ich und nicht irgendein anderer Mann Dein Vater ist. Und weisst Du was? Mama hatte Recht: ich bin Dein Vater!" Das würdest Du tun?

bilanz - das Auserwähltheitssyndrom

Absoluter Neuling

 

12.01.05 21:05

26159 Postings, 7560 Tage AbsoluterNeulingBGH lässt heimliche Vaterschaftstests nicht zu

bilanz - das Auserwähltheitssyndrom

BERLIN/KARLSRUHE, 12. Januar. Als Wilhelm K. (Name geändert) Zweifel bekam, dass er der biologische Vater seines Kindes war, wandte er sich an ein Gen-Labor. Ein Haar, das er seinem Kind zuvor ausgerissen hatte, gab er dort ab und ließ einen Gentest machen. Das Ergebnis bestätigte seine Vermutung: Er war nicht der Vater seines Kindes. Wilhelm K. zog vor Gericht und focht dort seine Vaterschaft an. Doch vergebens. Das Gericht erkannte den heimlichen Vaterschaftstest nicht an.

Ähnlich erging es Bruno K. Er hatte einen ausgespuckten Kaugummi des Kindes bei einem Labor abgeliefert und es mit eigenen Speichelproben vergleichen lassen. Auch bei ihm stellte sich heraus, dass er zu Unrecht die Vaterschaft anerkannt hatte. Er klagte. Doch das Oberlandesgericht Celle wies seine Klage ebenfalls ab.

Auch der Bundesgerichtshof entschied am Mittwoch, dass heimliche Vaterschaftstests nicht zulässig sind. Nicht deshalb, weil es den Männern das Recht abspricht, ihre Vaterschaft klären zu lassen. Vielmehr stellten sie in ihrer Entscheidung auf das Grundrecht des Kindes ab. Schließlich wird bei einem solchen Test dessen Genmaterial, in dem seine gesamten Erbanlagen gespeichert sind, untersucht - und zwar ohne dessen Einwilligung.

Genau daran stießen sich die Bundesrichter. Genetisches Material dürfe nicht ohne Zustimmung des Betroffenen entnommen und untersucht werden, lautet der Kernsatz aus ihrem Urteil. Ein Kind habe das Recht, über seine Daten selbst zu entscheiden. Ein heimlicher Vaterschaftstest stellt somit einen rechtswidrigen Eingriff in das Grundrecht des Kindes dar.

Die Richter folgten damit der gängigen Rechtsprechung. Das Bundesverfassungsgericht hatte 1983 im Volkszählungsurteil das Recht jedes Menschen anerkannt, selbst über die Verwendung seiner Daten zu entscheiden. Dieses Grundrecht gilt erst recht bei besonders sensiblen Daten wie denen des Genmaterials.

Für Vaterschaftstests bedeutet das Urteil des BGH: Nur mit Einwilligung des Kindes oder Zustimmung des Sorgeberechtigten sind sie erlaubt. Gelingt dies nicht, muss sich der Zweifelnde andere stichhaltige Argumente einfallen lassen, um vor Gericht die Vaterschaft anzufechten. Dabei stellte das Gericht am Mittwoch auch klar: Die Weigerung des Kindes oder dessen Mutter begründet keinen Anfangsverdacht.

http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/politik/411854.html

bilanz - das Auserwähltheitssyndrom

Absoluter Neuling

 

12.01.05 21:06
1

26159 Postings, 7560 Tage AbsoluterNeulingGenetische Daten sind besonders schutzwürdig

bilanz - das Auserwähltheitssyndrom

Vaterschaftstests

Mein Kind oder Kuckuckskind?

Für 150 Euro ist bereits ein Testkit für zu Hause zu haben - heimliche Vaterschaftstests sind heute kein Problem mehr. Der BGH prüft nun die juristische Verwertbarkeit solcher Ergebnisse. Es kann sein, dass die Kläger weiter zahlen müssen - auch wenn sie nicht die biologischen Väter sind.

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Vaterschaftstests

Schon ein Kaugummi reicht, um einen Vaterschafttest durchzuführen.
Foto: dpa

 

Was wiegt schwerer ­- das Interesse des zweifelnden Mannes, Klarheit über seine Vaterschaft zu bekommen, oder das Interesse der Mutter an einer Beziehung zu ihrem Kind, die frei ist von Verdächtigungen?

Heimliche Vaterschaftstests sind nicht nur wegen des Preises, sondern auch wegen ihrer Einfachheit verlockend. Ein ausgerissenes Haar oder ein weggeworfener Kaugummi genügen, um dem angeblichen Vater Gewissheit zu verschaffen.

An diesem Mittwoch verhandelt der Bundesgerichtshof (BGH) darüber, ob Männer ihre Vaterschaft mit Hilfe heimlicher DNA-Tests anfechten können.

Eine Haarwurzel genügt

In den beiden Fällen hatten die Vorinstanzen - die Oberlandesgerichte (OLG) Celle und Jena - die Zulassung der Tests im Prozess abgelehnt. In dem Jenaer Verfahren hatte der vermeintliche Vater festgestellt, dass der damals 15-jährige Junge ihm so ganz und gar nicht ähnlich sah. Dem Labor genügte eine Haarwurzel, um ihn als Vater auszuschließen.

Dem Kläger aus Hildesheim ging es ähnlich: Seit mehr als zehn Jahren zahlt er Unterhalt für ein Kind, das nicht von ihm stammt. Doch seine Klage, mit der er die Vaterschaft anfechten wollte, scheiterte bislang in allen Instanzen.

Gut möglich, dass der Mann weiter zahlen muss: Die Hürden für eine Anfechtungsklage der Vaterschaft vor Gericht sind hoch. Kann ein rechtlicher Vater keine begründeten Zweifel an der Treue der Kindsmutter vortragen, verweigern ihm die Gerichte das Recht, einen offiziellen Vaterschaftstest machen zu lassen. Ein Gutachten über seine eingeschränkte Zeugungskraft reichte dem Gericht allein nicht aus.

Persönlichkeitsrecht schützen

Das dürfte der BGH kaum anders sehen. Das Gericht verwies bereits 1997 darauf, dass Abstammungsgutachten ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Kinder sind und deshalb nur durch ein Gericht angeordnet werden können. Denkbar ist allenfalls, dass der BGH die Voraussetzungen für gerichtlich angeordnete Abstammungsgutachten erleichtert.

Ob daneben heimliche Tests gesetzlich verboten werden sollten, ist nicht nur politisch, sondern auch unter Experten umstritten. Geht es nach dem Willen von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD), droht künftig auch Gefängnis, wenn die Betroffenen heimlich einen Vaterschaftstest machen lassen. Mit bis zu einem Jahr Haft will Zypries die Betroffene bestrafen.

Genetische Daten besonders schutzwürdig

"Wir wollen, dass jeder über seine genetischen Daten selbst verfügt", sagte Zypries in der ARD. Selbstverständlich solle ein Mann eine mögliche Vaterschaft feststellen lassen können. Es müsse aber verhindert werden, "dass sich jedermann solches leicht zu erlangende genetische Material besorgt und testen lässt".

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar befürwortet ebenfalls das Verbot heimlicher Tests: "Genetische Daten sind besonders schutzwürdig", sagte er. Sie seien nur mit Einwilligung der Betroffenen zulässig, andernfalls drohe ein "nicht mehr kontrollierbarer Dammbruch".

Experten gehen davon aus, dass der Boom an heimlichen Vaterschaftstests selbst bei Strafandrohung nicht nachlassen wird. Mehr als 10.000 verunsicherte Männer haben von dieser Möglichkeit bereits gebraucht gemacht. Und bei bundesweit etwa 70.000 "Kuckuckskindern", die Schätzungen zufolge jedes Jahr geboren werden, ist der Markt noch längst nicht ausgeschöpft.

dpa/AFP

http://www.sueddeutsche.de/,tt4m3/deutschland/artikel/887/45842/

bilanz - das Auserwähltheitssyndrom

Absoluter Neuling

 

12.01.05 21:24

129861 Postings, 7670 Tage kiiwiiKuckuck, Kuckuck, ruft´s aus dem Bauch.

Umfrage - Ergebnis:


Auf die Frage

"Sollen heimliche Vaterschaftstests gesetzlich verboten werden?"

haben die n-tv.de Nutzer folgendermaßen geantwortet:
                                                            §
A: Ja     7%
                    
           §
B: Nein  93%
                
§
Abgegebene Stimmen: 3630
                    


MfG§
kiiwii  

12.01.05 21:30

129861 Postings, 7670 Tage kiiwiiNeo: das schreibt die Berliner Zeitung:

****
Für Vaterschaftstests bedeutet das Urteil des BGH: Nur mit Einwilligung des Kindes oder Zustimmung des Sorgeberechtigten sind sie erlaubt.
****

http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/politik/411854.html

MfG
kiiwii  

12.01.05 21:37

95441 Postings, 8715 Tage Happy End@kiiwii

Deine Postings 63, 70 und 71 sind in diesem Zusammenhang schon arg geschmacklos.  

12.01.05 21:41

129861 Postings, 7670 Tage kiiwiiAch ja ?

Ist ja interessant.
häbbi, der Geschmackspolizist?

MfG
kiiwii  

12.01.05 21:43

69033 Postings, 7683 Tage BarCodeFrag mich schon auch, kiiwii,

was Vaterschaftstests mit Kindermördern zu tun haben sollen...

Gruß BarCode  

12.01.05 21:46

129861 Postings, 7670 Tage kiiwiiDe gustibus non est disputandum.

12.01.05 22:00

741 Postings, 7520 Tage rotfronthehehe

Lateinische Sprichwörter

Zitat

Übersetzung

Alea iacta est.

Der Würfel ist gefallen.

Carpe diem!

Nutze den Tag!

Cessante causa cessat effectus

Fällt die Ursache fort, entfällt 
auch die Wirkung.

Cogito, ergo sum

Ich denke, also bin ich.

Consuetudo (quasi) altera 
natura

Die Gewohnheit ist die zweite Natur des Menschen.

Contra vim mortis non est medicamen in hortis

Gegen den Tod ist kein Kraut 
gewachsen.

De gustibus non est disputandum

Über Geschmack lässt sich nicht streiten.

De mortuis nil nisi bene

Über die Toten nur gutes

Difficile est saturam non scribere

Es ist schwierig, (darüber) keine satire zu schreiben

Dum spiro spero

Solange ich atme, hoffe ich.

Ego sum, qui sum

Ich bin der, der ich bin

Epistula non erubescit

Der Brief errötet nicht. (Papier ist geduldig.)

Ergo bibamus

Drum laßt uns trinken!

Errare humanum est

Irren ist menschlich

Ex iniuria ius non oritur

Aus Unrecht entsteht kein Recht

Favete linguis!

Hütet eure Zungen!

Homo faber

Der technisch begabte Mensch

Homo ludens

Der spielende Mensch

Homo novus

Neuer Mensch, Emporkömmling

Homo proponit sed deus disponit

Der Mensch denkt, Gott lenkt

Homo sapiens

Der vernunftbegabte Mensch

Honoris causa

Ehrenhalber, wegen besonderer Verdienste

Ignorantia iuris nocet

Unkenntnis schützt nicht vor Strafe. (übertragen)

In vino veritas

Im Wein liegt Wahrheit.

Nam quod in iuventus non discitur, in matura aetate nescitur

Was man in der Jugend nicht lernt, lernt man im Alter niemals. 

Nec scire fas est omnia

Es ist unmöglich, alles zu wissen.

Nomen est omen

Frei: Name bürgt für Qualität.

Non scholae, sed vitae discimus

Nicht für die Schule, sondern für das Leben lernen wir.

Nunc est bibendum

Jetzt laßt uns trinken!

Plenus venter non studet libenter

Ein voller Bauch studiert nicht gern

Post cenam stabis aut passus mille meabis

Nach dem essen sollst du ruhen, oder tausend Schritte tun.

Quod erat demonstrandum (q.e.d.)

Was zu beweisen war.

Quod licet Iovi non licet bovi

Was Jupiter erlaubt ist, ist einem Ochsen noch lange nicht erlaubt.

Si tacuisses, philosophus mansisses

Hättest du geschwiegen, wärst du ein Philosoph geblieben.


 

12.01.05 22:01

129861 Postings, 7670 Tage kiiwiiPessima tempora plurimae leges

12.01.05 22:04

8970 Postings, 7723 Tage bammieIn schlechtesten Zeiten gibt es die meisten Gesetz o. T.

12.01.05 22:07

741 Postings, 7520 Tage rotfrontBonus vir semper tiro o. T.

12.01.05 22:07

741 Postings, 7520 Tage rotfrontBarbarus hic ergo sum, quia non o. T.

12.01.05 22:08

741 Postings, 7520 Tage rotfrontintellegor ulli o. T.

12.01.05 22:10

69033 Postings, 7683 Tage BarCodeHicks ergo sum, aber meine Frage

war eigentlich nicht geschmäcklerisch gedacht...

Optima tempora plurimae lacrimae

Salve BarCode  

12.01.05 22:13

6685 Postings, 7912 Tage geldschneiderIst`s nicht eine Form der Selbstbestrafung?

Ich bin ja so mißtrauisch und ich liebe zwar unser Kind, aber ich liebe es nur wenn es mein Fleisch und Blut ist. ist ja so toll

Und Frau kann sich so richtig gut dabei fühlen, wenn Mann das heimlich macht.

Wozu brauchen wir noch ein Postgeheimnis.
Da müssen wir auch mißtrauisch sein, damit der andere uns ja nicht übers OHr haut?

Leute ihr habt eine Vorstellung von Partnerschaft und Vertrauen.

Die beste Art eine Beziehung kaputt zu machen.

Dann testet mal alle.

Viel Spass und öffnet ja alle Briefe, das liegt auf der selben Schiene.

gruß
gs  

12.01.05 22:15

95441 Postings, 8715 Tage Happy EndBarCdode, Du weißt doch

Wenn kiiwii unangenehme Fragen beantworten muss, werden Nebenkriegsschauplätze aufgemacht - er könnte eigentlich Politiker werden (sein?).

Gruß
Happy End


PS: Bei der intendierten Realisierung der linguistischen Simplifizierung des regionalen Idioms resultiert die Evidenz der Opportunität extrem apparent, den elabortierten und quantitativ opulenten Usus nicht assimilierter Xenologien konsequent zu elimieren!  

12.01.05 22:18

741 Postings, 7520 Tage rotfrontich poste gerade von meinem Arbeitsplatz

12.01.05 22:19

741 Postings, 7520 Tage rotfrontHäbby, sparen

12.01.05 22:20

8970 Postings, 7723 Tage bammieda sitzt den ganzen Tach schon drauf, gell

Ein guter Mensch bleibt immer Anfänger

Mit Taten, die keiner versteht Für Ziele, deren Sinn keiner erkennt Durch
eine Ethik, die keiner sieht

such mich doch = haha

Hast damals gut aufgepasst ;P~
 

12.01.05 22:23

129861 Postings, 7670 Tage kiiwiiFiat iustitia et pereat mundus

Btw: E i n e n  Vorteil des von Zypriss geplanten Gesetzes habe ich entdeckt:

Die Kids werden nicht mehr so einfach die Kaugummis irgendwo ausspucken; (auf strengste mütterliche Anweisung sind gekaute Kaugummis sofort einzuwickeln und unbeobachtet durchs Klo zu spülen).

Manche Mütter werden soweit gehen, Kaugummis, Papiertaschentücher etc. völlig zu verbieten und vom Einkaufszettel zu verbannen.

Könnte ein Beitrag zur Verschönerung unserer Innenstädte, Fusswege und Vorgärten sein.

MfG
kiiwii  

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