Es ist doch ganz einfach als Privatanleger, denn man kassiert die steuerfreie Ausschüttung nach § 27 KStG zunächst einmal; und nach dem Verkauf der Aktie selbst wird die (soeben) vereinnahmte stfr. Ausschüttung durch eine Abschreibung auf die damaligen Anschaffungskosten "ausgeschwitzt"; so bei mir für 20.000 Stücke Bastei Lübbe AG (BL) mit einem Abzug von 0,29 Euro gehandhabt (...damit stieg im konkreten Fall der stl. Kursgewinn, der aber zur Verrechnung mit Altverlusten berechtigte). Ich habe also endgültig nichts bezahlt bei diesem Verkauf. So gut funktioniert unser dt. Steuerrecht, wenn man schon länger dabei ist. BL und PBB sind da 2021 gleich gelagert, deshalb der diesbez. Bericht in Sachen Steuern für leicht Irritierte. ***)
Sechsstelligen Kursgewinnen stehen häufig auch sechsstellige Kursgewinne entgegen. Da braucht es keinen Firmenmantel. Da braucht es auch keine unendlich lange Haltefristen; auch nicht nach gesetzl. Änderungen.
Bei der PBB AG bin auch auf der Pirsch, nachdem ich mit allzu niedrigen Kaufkursen zunächst mal "raus bin". Mein Dividendentabellau bedarf noch der Auffrischung (dann eben nach der a.o. HV am 10.12.2021 bei der PBB AG).
Bin nach 6 1/2 Monaten, nach COVID-19 und anschließender Reha wieder zurück (..siehe auch im Forum unter BASF).
Beste Grüße, FD2012 ***) wenn man sich hier im Forum kundig macht! |