Nochmals den vollständigen Beitrag. Sorry!
Erklärungsversuch:
Die Vertragsvermögenswerte sind um 1,3 Mio. gestiegen, dagegen ist bei den vertraglichen Verbindlichkeiten ein Anstieg um 8,2 Mio.EUR. zu verzeichnen. Wann sich diese Zahlen auch im Rohertrag widerspiegeln, ist als Außenstehender schwer zu beurteilen. Tatsache ist, dass zum 30.9.2021 die Ford. aus L+L um 6 Mio. niedriger und der Materialaufwand um ca. 3,3 Mio. niedriger als im Vj. ausgewiesen werden, -bei einem um 2,7 Mio. gestiegenen Umsatz in 2021 (bis Q3).
Da kann man schon mal darüber nachdenken. Entweder stimmt die Definition (sh. unten X) ) nicht oder man nimmt das unterjährig nicht so genau mit der Bewertung der angefangenen Arbeiten (Kostenermittlung/ -abgrenzung
?) Auffällig erscheinen mir in dem Zusammenhang auch die glatten 46.000 Mio. EUR Rohergebnis (+ knapp 1 Mio.EUR). Der Rohertrag erscheint mir per 30.9.2021 = 79,6 % im Verhältnis zum Vj. zu hoch ausgewiesen (31.12.2020 76,5%, 31.12.2019 rd. 70%) Ich vermute aber, dass hier die angefangenen Arbeiten deutlich zu gering angesetzt und letztlich auch die vertraglichen Verbindlichkeiten überhöht bzw. der Umsatz zu niedrig dargestellt sind. Wenn meine Vermutung stimmt, dann fände ich das in solchen Größenordnungen nicht lustig.
Auf die um 3 Mio. erhöhten Personalkosten sei ergänzend hingewiesen. Die bezahlten zusätzlichen Leute müssen doch auch produktiv gewesen sein.
Das einzig positive an diesen schwammigen Zahlen im Zwischenabschluss zum 30.9.2021 ist, dass der Ausblick bestätig worden ist. Ausblick des Unternehmens: Konzernumsatz von rund 100 Mio. (Ist 2020: 92,0 Mio. ), einem Rohergebnis von rund 75 Mio. (Ist 2020: 70,4 Mio. ) und einem Betriebsergebnis (EBIT) von über 13 Mio. (Ist 2020: 12,8 Mio. ) aus.
Zum 31. Dezember 2020 bestanden Vertragsvermögenswerte in Höhe von 12.684 T (Vj. 14.756 T). X) Definition: In den Vertragsverbindlichkeiten in Höhe von 20.427 T (Vj. 9.129 T) werden erhaltene Anzahlungen und vereinbarungsgemäß fakturierte Lieferungen und Leistungen ausgewiesen, die entsprechende Vertragsvermögenswerte übersteigen. |