das mit den steuern ist so eine geschichte für sich. die von dir angesprochenen zuviel gezahlten steuern (wegen überhöhten gewinnen) zurückzufordern oder in die zukunft gegenzurechnen ist ohne abgeschlossenes gerichtsverfahren wahrscheinlich formal nicht möglich. mit sicherheit jedenfalls höchst schwierig.
aber die gewaltigen abschreibungen hingegen, die im jahre 2019 einen zweistelligen milliardenverlust verursacht haben, die kann man auf jeden fall auf viele jahre mit zukünftigen gewinnen verechnen. ich gehe davon aus, dass die holding so schnell keine gewinnsteuern zahlen muss. (als, zugegeben recht entfernter, vergleich: die ubs musste erst 10 jahre nach den gewaltigen abschreibungen 2008 wieder gewinnsteuern zahlen). |