“In dem Rechtsstreit Elsässer, Jürgen (…) gegen Ditfurth, Jutta (…) erlässt das Landgericht München I (…) ohne mündliche Verhandlung wegen Dringlichkeit (…) folgenden Beschluss:
1. Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Verfügung unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu zweihundertfünfzigtausend Euro oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten – Ordnungshaft auch für den Fall, dass das Ordnungsgeld nicht beigetrieben werden kann – wegen jeder Zuwiderhandlung
untersagt,
den Antragsteller als “glühenden Antisemiten” zu bezeichnen,
wie geschehen in der Sendung auf 3SAT am 17.04.2014.
2. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Der Streitwert wird auf 15.000,00 Euro festgesetzt.”
Dies ist nicht nur ein großer Erfolg für mich und COMPACT-Magazin, sondern auch für die Montagsdemonstrationen und die Meinungsfreiheit insgesamt. Der “Mut zur Wahrheit” hat sich ausgezahlt!
Jeder, der mich weiter verleumdet – und solche Verleumdungen gibt es leider vermehrt, je stärker die Friedensbewegung und COMPACT werden und je näher der Krieg rückt – sei gewarnt: Ich werde auf dieser juristischen Grundlage jederzeit zurückschlagen und mir nichts mehr bieten lassen. Kontroverse Diskussion, Kritik an meinen Positionen und Meinungspluralismus sehr gerne – aber Schluss mit Hetze und Verleumdung! |