am 28.4. läuft die Frist zur Anmeldung von Schadenersatzansprüchen der am Verfahren Berechtigten ja bekanntlich aus. Nur was heist das? 1. Die Rosen Law Company kann erst dann, die "gesamte Schadenersatzforderung" aufgrund der eingereichten Formulare ermitteln. 2. Sodann ca. binnen Wochenfrist bei Gericht zur Sichtung einreichen. 3. Der Richter wird den Verhandlungstermin daraufhin festsetzen. Frühestens nach ca. zwei weiteren Wochen. Fazit: Sollte der erste Verhandlungstag bereits zum Vergleich führen, muß min. bis ca. 15.5. gewartet werden um einen Abschluss zu erreichen. Bis evtl. Entschädigungszahlungen laufen und abgewickelt sind, vielleicht bis 31.5.08. Allerdings kann sich das Gerichtsverfahren auch noch länger hinziehen, sollten mehrere Verhandlungstage nötig sein od. sich das Gericht gar binnen Wochenfrist etc., zB. "vertagen".. Was will ich damit sagen: Die Sache läuft wohl noch bis Ende Mai...deshalb muß ich nicht jetzt schon gar "voreilig" nachkaufen... Gruß, heavymax._cooltrader ps. Ich lass mich natürlich jederzeit gerne eines besseren belehren, sollte die Aktie überraschend schon früher, als erwartet(..endlich!) mal wieder kräftig steigen ;-)) |