Wir müssen nicht darüber diskutieren, wann die einzelnen Leute gekauft haben. Wer bei 6 Euro gekauft hat , und jetzt verkauft, der realisiert einen Verlust. Jetzt kann ich um die 5 Euro kaufen, und wenn ich clever bin, kriege ich auch welche für 4,80 €. Und genau für die Leute ist es ja auch interessant. Zur Zeit gäbe es nach dem OLG-Urteil rund 32 Euro, und wenn Du schon meine 600% angreifst, selbst 500% schreibst und mir dann "Erbsenzählerei " vorwirfst, naja, dann kannst Du Deine Aussage gerne revidieren. Bei 5 Euro wären es dann zur Zeit 540%, Tendenz steigend. Oh, es geht nicht um die, die jetzt einsteigen. Neue Variante. Es geht einfach darum, dass ich immer noch Aktien kaufen kann, die anspruchberechtigt sind. Jedenfalls kann mir JenO nicht das Gegenteil beweisen, dass gerade ich jetzt anspruchsberechtigte Aktien kaufe. Und darum geht es in diesem Urteil. Dein Fleischbeispiel: Der Verkäufer wäre sofort verpflichtet, das Fleisch aus den Auslagen zu nehmen. Wenn er weiter verkauft, macht er sich strafbar. Ist hier nicht 1:1 zu übertragen, Jenoptik hätte ein sofortiges AQbfindungsprogramm auflegen können, vielleicht hätte das das Gericht anerkannt, hat JenOptik aber nicht. Also interessiert laut dem Urteil kein Schwein, wann gekauft wurde, Hauptsache, bis zum 19.12.05 und bis dahin auch angedient (obwohl ich das nicht so knapp machen würde). Was Deine Szenarien angeht, sehe ich das nur zum Teil wie Du.
Zu 1.) Nur theoretisch möglich. Der Aktionär hat angekündigt, sich nicht zu vergleichen (und zu einem Vergleich muß er zustimmen, kein Gericht kann einen Vergleich bestimmen!) Zu 2.) Ja Zu 3.) Nein, denn die Revision findet ja gerade deshalb statt, weil hier eine "grundsätzliche Bedeutung" gesehen wird. Für ein Einzelfallurteil wäre gar keine Revision zugelassen worden! Du glaubst doch wohl nicht im Ernst, dass sich das BGH zig-tausende weitere Verfahren an den Hals holt, und dann mal dem einen den Anspruch bejaht, und beim nächsten nein sagt?! Zu 4.) Ja 5.) Fehlt bei Dir: Die Klage wird an das OLG Jena zurückverwiesen. Halte ich für möglich, aber nicht wahrscheinlich. Die Fakten sind eigentlich für alle ersichtlich, es bedarf lediglich einer Entscheidung. Und in meinen Augen ist die Verkehrsfähigkeit nicht der Knackpunkt, auch das dürfte klar sein, die Beweislastumkehr ist hier der Punkt, der sicherlich diskutabel ist.
Aber betrachten wir doch mal die Angelegenheit von der anderen Seite. Und nehmen wir an, dass das Gericht in der Nichtgewährung einer anderen WKN kein Verschulden von JenOptik sieht. Das hieße, keine Beweislastumkehr. Diejenigen, die seit Jahren die Akite halten und damit anhand von Depotauszügen zweifelsfrei beweisen können, dass sie anspruchsberechtigt sind, sind außen vor, die kriegen ihr Geld, ich denke, da bestünde Einigkeit. Sagen wir mal, dass sind 50% der damaligen Aktienhalter (reine Annahme, darauf kommt es nicht an). Die anderen 50 % schwirren irgendwo bei den "Neuaktionären" rum. Diese 50% könnten nicht nachweisen, dass sie gerade die abfindungswürdigen Aktien besitzen. Also würden sie auch nicht abgefunden. Fazit daraus: Dadurch, dass JenOptik keine neue WKN gegeben hat, spart man jetzt Geld. Dann kann man sich doch zukünftig das Ganze komplett sparen. Man gibt junge Aktien aus, die noch nicht gewinnberechtigt sind, logischerweise mit gleicher WKN wie die alten Aktien, und sagt dann den Altaktionären, also, wenn ihre Dividende haben wollt, dann müßt Ihr nachweisen, dass ihr die "alten Aktien" habt. Habt ihr jetzt erst gekauft, könnten das ja auch die jungen Aktien sein, und ihr kriegt nichts. Was wollt ihr denn, dass BGH hat so entschieden. Wenn sie 3 Aktien für 5,50 Euro kaufen, dann müssen sie sich schon selbst drum kümmern, eine andere WKN zu beantragen... Das wäre in meinen Augen weltfremd, und deshalb würde ich eher zu einer Bestätigung des OLG-Urteils tendieren. Aber wissen wie der BGH entscheidet, das kann ich nicht. |