Ich "schmeiße" keineswegs mit irgendwelchen Zahlen um mich. Im Gegensatz zu Dir und den allermeisten Anderen begründe ich meine Zahlen immer sehr dezidiert.
Der Abschlag bei VC-AGs vom mutmaßlichen inneren Wert ist eine allgemein bekannte Tatsache; dabei wird dem Umstand Rechnung getragen, daß der Wert nicht gesichert ist und jederzeit nach unten schwanken kann. Wenn man so will, ist der Abschlag also eine Risiko-Prämie. Solltest Du das noch nicht gewußt haben (wonach es aussieht) solltest Du Dich umgehend schlau machen, da Du Dir sonst ständig in die eigene Tasche lügst. Es hat absolut keinen Sinn, mit jemand rumzustreiten, dem es an grundle- gendem Wissen fehlt.
Der 1/3-Abschlag ist ein "Marktabschlag"; als solchen habe ich ihn ausdrück- lich bezeichnet. Das bedeutet, daß der Markt mit einem Kursrückgang von 50...60% reagieren kann, wenn massenweise papiere in einen engen Markt geworfen werden, wie ich es nach Prozessende erwarte. Mit dem inneren Wert von DEWB hat hat nichts zu tun! Du unterstellst mir hartnäckig, ich "übertrage ein Prozessrisiko" auf DEWB. Ich habe nun mehrere Male deutlich gesagt -und sage es hiermit zum letzten Mal- daß der Prozessausgang was den Streitgegenstand anbelangt, für DEWB- Aktionäre, die NICHT angedient haben, ohne Belang ist. Die Auswirkung des Prozesses bzw. des Prozessendes ist AUSSCHLIESSLICH MARKTTECHNISCHER ART! Ich hoffe, Du hast das jetzt endlich kapiert. |