Ich frage mich, ob der Vorstand nicht dazu verpflichtet sein müsste, ALLE potentiellen Geldgeber abzuklappern. Ist ja in Ordnung, wenn Steinhoff zunächst mit den aktuellen Gläubigern verhandeln müsste bzw. diese das Recht eingeräumt bekommen, bei besseren Finanzierungsangeboten gleichzuziehen. ABER es MUSS doch so sein, dass auch bei anzunehmender Stimmrechtsmehrheit der aktuellen Gläubiger eine Verpflichtung besteht, das beste Angebot anzunehmen?! Auch hier bin ich wieder bei der Sittenwidrigkeit wie schon bei meinem letzten Beitrag. Ich habe jedenfalls keine Anfrage bekommen bzgl. einer Anleihe. Da ich nach wie vor "all in" bin, habe ich keine nennenswerten Beträge zur Verfügung aber ich denke, dass allein schon zur Rettung / Mehrung des bisher versenkten Kapitals durchschnittlich mehrere 1000 oder 10.000€ pro Aktionär zur Verfügung gestellt werden könnten. Ich werde mal versuchen, Informationen meiner Hausbank zu bekommen, ob diese eine Anfrage seitens Steinhoff erhalten hat, als Kreditgeber herzuhalten. Müsste möglich sein. Falls nicht, wäre es vielleicht einen Versuch wert herauszufinden, wie hoch ein Zinssatz üblicherweise sein müsste. Dazu wäre natürlich ein vernünftiges Rating nötig - steht ein solches nicht noch aus? |