es geht mich zwar nichts an, aber so optimistisch für eine "hohe" Abfindung wäre ich bei der HRE wirklich nicht. Der Bund wird seine KE aller Wahrscheinlichkeit durchbringen und deshalb mind. 1 Mrd. neue Aktien "erwerben". Der Abfindungswert des Squeeze Out (auf den ihr ja alle spekuliert) wird zum Zeitpunkt des Ereingiseintritts festgelegt d.h. der "Wert" der HRE pro Aktie werden die mind. 1 Mrd neue Aktien des Bundes "mitgerechnet". Das alles in einem Umfeld in dem die HRE selbst sagt, dass sie noch lange Zeit Verluste macht d.h. bis zum Eintritt des Squeeze Out werden noch Verluste anfallen, das EK wieder reduziert etc. Zudem sollte jedem bewußt sein, dass die Abfindung letztlich der Wert der HRE pro Aktie ist. Welchen Wert hat die HRE momentan? Ich glaube, das weiß keiner so richtig und es gibt viele Methoden und Verfahren den Wert eines Unternehmens zu schätzen. Und nur dagegen kann bei einem Squeeze Out geklagt werden. Ob sich ein Gericht traut den Wert eines Unternehmens zu beziffern, das ohne Bundeseinlagen und Garantien defintiv insolvent wäre? Schwierige Ausgangslage für eine Klage... Für alle klagebegeisterten Forenteilnehmer: Gegen die Übernahme, KE (wenn 50% + eine Stimme des stimmberechtigten Kapitals auf der HV dafür sind) und gegen den Squeeze Out kann nicht geklgt werden, da alle rechtlichen Vorschriften beachtet werden. Gegen Herrn Steinbrück kann auch nicht geklagt werden (da man ihm maximal Imkompetenz oder "ungeschicktes Agieren vorwerfen kann), höchstens gegen die HRE bzw. die früheren Vorstände (H. Funke) wegen falschen Veröffentlichungen, Täuschung der Aktionäre etc. Eine Klage wäre ebenfalls gegen der frühere HypoVereinsbank und den Staat im Rahmen der Aufspaltung und Entstehung der HRE möglich. Aber da in beiden Fällen die Beweisplicht beim Klagenden liegt und diese Dinge extrem schwierig nachzuweisen sind, kann sollte das nur jemand tun, der viel Geld und Freizeit hat... Musterbeispiele von früheren Klagen zu Squeeze Outs würde ich nicht beachten, da es eigentlich immer um fuktionierende und (mehr oder weniger) erfolgreiche Unternehmen ging. Die Klagen gingen häufig darum, ob der frühere Mehrheitsaktionär Gewinne in die Zukunft verschoben hatte und zum Zeitpunkt des Squeeze Outs absichtlich schlechte Zahlen als Grundlage der Wertermittlung gewählt wurden. Das kann man dem Bund nun wirklich nicht vorwerfen... Trotzdem wünsche ich euch allen mal eine hohe Abfindung... |