Wieweit darf ein Staat in Krisenzeiten gehen? Effecten-Spiegel AG prüft Verfassungsklage gegen Banken-EnteignungsgesetzKrise 20 Jahre nach dem Mauerfall droht in Deutschland wieder die Verstaatlichung von Unternehmen. Mit der Unterschrift von Bundespräsident Horst Köhler unter das Banken-Übernahmegesetz Anfang April wurden mit einem Federstrich die verfassungsrechtlichen Garantien des Eigentums und der wirtschaftlichen Gleichheit kassiert. Die Bundesregierung rechtfertigt ihren Eingriff in die marktwirtschaftlichen Prinzipien mit dem dehnbaren Begriff der„Systemrelevanz“. Doch auch in Krisenzeiten darf sich der Staat nicht an den Eckpfeilern der freien Marktwirtschaft vergehen. Denn mit dem Einzelfall HRE könnte leicht die „Büchse der Pandora“ zur Verstaatlichung der Volkswirtschaft geöffnet werden. Und bisher hat noch kein Staat bewiesen, dass er der bessere Manager ist. Zur Wahrung des rechtsstaatlichen Scheins wurde vor die endgültige Enteignung der HRE-Aktionäre ein Übernahmeangebot von lächerlichen 1,39 €/Aktie geschaltet. Zwar liegt das „Angebot“ über dem aktienrechtlichen Minimum von 1,26 €, ignoriert jedoch die Tatsache, dass erst das Enteignungsgerede den HRE-Kurs in den Keller getrieben hat. Klar ist, dass zumindest für das gesetzlich vorgeschriebene Übernahmeangebot der entsprechende Kurs von Anfang Januar (2,97 €) zu Grunde gelegt werden müsste, also die Marktbewertung vor der unsäglichen Verstaatlichungsandrohung.
Auch wenn die Effecten-Spiegel AG vom Wertverlust der HRE-Aktie nicht betroffen ist, hat sie zum Schutz der Aktionärsrechte den renommierten Verfassungs- und Prozessrechtler, Herrn Rechtsanwalt Prof. Dr. Rüdiger Zuck, beauftragt zu prüfen, ob das Gesetz verfassungswidrig ist und welchen Rechtsschutz die Betroffenen gegen die Enteignungsmaßnahmen haben. |