Der Bund macht den Aktionären inkl. Flowers dieses bewusst "freiwillig" genannte Angebot, um sich nicht das "sozialistische" Odium der Zwangsenteignung aufzuhalsen - mit dem Flowers vor allem in USA hausieren gehen würde.
Dies ist vor allem juristisch relevant. Den Aktionären steht es nun frei, dieses Angebot anzunehmen oder nicht. Sie haben die Chance, für 1,39 aus den Aktien rauszukommen - womit das Argument der "entschädigungslosen Enteignung" vom Tisch ist.
Flowers und andere Dickköpfe werden sicherlich nicht einwilligen. Nach diesem Angebot aber ist "der Weg frei", um auf der Hauptversammlung eine für Altaktionäre "ruinöse" Kapitalerhöhung durchzuführen. Sie könnte z. B. so aussehen, dass man pro Altaktie das Recht erhält, 10 "junge Aktien" für 0,50 E zuzukaufen. Damit müsste jeder Altaktionär pro Aktie, der er hat, noch mal 5 Euro locker machen. Durch die massive Kursverdünnung (Zahl der Aktien ver-11-facht sich), sinkt der Kurs dann auf z. B. 0,55 Euro. Die "alte" Aktie, die man vor der KE hatte, ist damit von 1,39 (Übernahmepreis) auf 0,55 gefallen. Die zehn zugekauften gewinnen je 0,05 E, so dass für diese ein Kursgewinn von 10 x 0,05 E = 0,55 Euro übrig bleibt. Damit bleiben rechnerisch von den 1,39 der Altaktie insgesamt 1,10 über.
Das Entscheidende aber ist: Der Staat wird bei dieser KE - die die wenigsten Alt-Aktionäre überhaupt zeichnen wollen/können (die meisten werden versuchen, ihre Bezugsrechte zu verkaufen, was diese schnell auf Null bringt) - selber massiv zeichnen. Dies hat zur Folge, dass er hinterher mehr als 90 % der Aktien hält. Damit ist Flowers, der aktuell 24 % hält, "weg vom Fenster". Der Staat kann nun nämlich die restlichen Aktionäre per Squeeze-Out "zwangsabfinden" - für vermutlich obige 1,10. Man verliert durch die Teilnahme an der KE also letztlich 0,29 Euro gegenüber dem jetzigen Sofortverkauf (alles Zahlen: Schätzwerte).
Der Staat ist dann aus dem Schneider. Er hat, um das Gesicht zu wahren, das "freiwillige" Abfindungsangebot vorgelegt, danach die horrende KE durchgeführt und anschließend den Laden per Squeeze-Out dennoch "zwangsverstaatlicht".
Juristisch könnte man den Vorgang nennen:
Abfindungsangebot mit Enteignungsandrohung im Verzuge |